Gerichtsstand des Erfüllungsortes bei Verbindung der Klage auf Feststellung des Nichtbestehens eines Vertrages mit der Klage auf Rückgängigmachung des in Erwartung des Zustandekommens eines Vertrages Geleisteten.
Was ist unter einem "bestimmten" Antrage im Sinne des §. 230 Ziff. 2 C.P.O. zu verstehen? Ist eine Schadensklage zulässig mit dem Gesuche, die Verhandlung und Entscheidung zunächst auf die Ersatzpflicht zu beschränken, wenn zwar der Betrag des Schadens noch nicht beziffert ist, aber die Möglichkeit vorliegt, die Höhe des Schadens aus den in der Klage enthaltenen Angaben zu ermitteln?
Kann die Ersatzzustellung, wenn sie in dem innerhalb der Wohnung des Rechtsanwaltes befindlichen Geschäftslokale stattfindet, auch an die in §. 166 C.P.O. bezeichneten Hausgenossen und dienenden Personen erfolgen?
Erstreckt sich der §. 3 Abs. 1 des preuß. Gesetzes vom 21. Juli 1852 betr. die Disziplinarvergehen nichtrichterlicher Beamten auch auf Freisprechungen durch ein strafrichterliches Urteil?
Unter welchen Voraussetzungen gilt der einer städtischen Krankenanstalt zugeführte gerichtliche Gefangene als entlassen aus der Haft, sodaß die Verpflichtung des Justizfiskus zu den Pflegekosten aufhört?
Ist die Vertretungspflicht des Gerichtsvollziehers -- der beauftragenden Partei gegenüber -- nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften des A.L.R.'s II. 10. §§. 88 flg. zu bestimmen?
Ist bei Anweisungen die schriftliche Annahme der Anweisung seitens des Assignaten in der Weise, daß in der betreffenden Urkunde diese Annahme zu einem unzweideutig erkennbaren Ausdrucke gebracht wird, unbedingt notwendig?
Außerkontraktliche Schadensersatzpflicht der Gründer und der Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft wegen Ausgabe nicht volleingezahlter Aktien späteren Aktienerwerbern gegenüber nach Preußischem Landrechte und nach dem Handelsgesetzbuche.