1. Werden Vermögensgegenstände, die ein Dritter mit dem Gelde eines andern für dessen Rechnung, aber im eigenen Namen erwirbt, Treugut aus der Hand des Geldgebers, dessentwegen dieser im Konkurse des Dritten ein Aussonderungsrecht hat?
2. Gilt die Abtretung einer Höchstbetragshypothek mit der ihr zugrunde liegenden Forderung als eine selbständige, nach schuldrechtlichen Grundsätzen zu beurteilende Abtretung der Forderung im Sinne des § 1190 Abs. 4 BGB., wenn die Abtretung im Grundbuch nicht eingetragen worden ist und dies auch nicht mehr geschehen kann?
Zur Frage der Rechtsgültigkeit von schuldrechtlichen Verträgen, die zwischen Aktionären einer Aktiengesellschaft über die Ausübung des Stimmrechts in der Generalversammlung, insbesondere bei Wahlen zum Aufsichtsrat, geschlossen werden.
1. Über satzungsmäßig gebundene Namensaktien im amtlichen Börsenhandel.
2. Sind Stimmvollmachten gültig, die sich der von der Gesellschaft abgelehnte Aktienaufkäufer für die fraglichen Aktien von seinen Vormännern hat erteilen lassen?
3. Zur Frage der Sittenwidrigkeit von Generalversammlungs-Beschlüssen auf Schaffung von Schutzaktien in Form von Stammaktien.
1. Kann der Gläubiger die in einem unwirksamen Grundstücks-Veräußerungsvertrag vom September 1922 vereinbarte Schuldübernahme noch genehmigen, nachdem sich die Vertragsparteien im Juli 1925 über die Erfüllung des Kaufvertrags verglichen haben?
2. Zur Auslegung dieses Vergleichs.
Ist ein Ausgleichsanspruch auf Grund der Aufwertungsnovelle vom 9. Juli 1927 zulässig, wenn die in der Inflationszeit begründete Verpflichtung des Verkäufers eines Grundstücks, für Hypothekenfreiheit einzustehen, nach Inkrafttreten des Aufwertungsgesetzes vom 16. Juli 1925 vergleichsweise geregelt wurde?
1. Kann eine Behörde Hoheitsakte, die in ihr Ermessen gestellt sind, ohne besondere gesetzliche Ermächtigung von Geldzahlungen oder anderen Gegenleistungen abhängig machen?
2. Gibt insbesondere § 2 des Wohnungsmangelgesetzes vom 26. Juli 1923 der Gemeindebehörde das Recht, ihre Zustimmung zum Abbruch eines Gebäudes an eine private Gegenleistung zu knüpfen?
Stellt der in der Tarifstelle 7 Abs. 9 Nr. 4 des preußischen Stempelsteuergesetzes vorgeschriebene Stempel nur einen Protokollstempel dar, der weder mit § 84 des Kapitalverkehrsteuergesetzes noch mit § 2 des Finanzausgleichsgesetzes im Widerspruch steht?