1. Inwieweit liegt in der von einem Elektrizitätswerk vorgenommenen Verhängung der Stromsperre über ein unter Zwangsverwaltung stehendes Unternehmen eine sittenwidrige Ausnutzung der Monopolstellung?
2. Unter welchen Voraussetzungen verstößt die Erwirkung von Vollstreckungsbefehlen für sittenwidrig erlangte Ansprüche gegen die guten Sitten?
1. Inwieweit kann auch die Formnichtigkeit der Verträge von Zwischenpersonen nach § 313 Satz 2 BGB. geheilt werden?
2. Zur Tragweite des § 1 der Bundesratsverordnung über den Verkehr mit landwirtschaftlichen Grundstücken vom 15. März 1918 (RGBl. S. 123).
Kann das Finanzamt den nach der Tarifstelle 14 I Abs. 2b (4) des preußischen Stempelsteuergesetzes vom 27. Oktober 1924 zu berechnenden Nachstempel von dem Bevollmächtigten, der die Aufnahme der ursprünglichen Urkunde veranlaßt hat, auch dann erfordern, wenn er an der Verlängerung der zunächst verabredeten Rückzahlungsfrist unbeteiligt ist?
In welchem Umfang ist die Vertretung des Oberlandesgerichtspräsidenten als Vorsitzenden eines Zivilsenats durch das dienstälteste Senatsmitglied zulässig?
Kann der Wettbewerb einer öffentlichen Versicherungsanstalt sittenwidrig sein, wenn er unter Bedingungen ausgeübt wird, die an sich nicht zu beanstanden, aber den Mitbewerbern, privaten Versicherungsgesellschaften, verschlossen sind?
1. Besteht für ein städtisches Theater die rechtliche Verpflichtung, jedermann zum (entgeltlichen) Besuch der Vorstellungen zuzulassen?
2. Unter welchen Umständen verstößt die Weigerung des Theaterunternehmers gegen die guten Sitten?