Welches sind die Rechtsfolgen, wenn ein auf Grund mündlicher Verhandlung erlassenes Urteil statt der Verkündung dadurch verlautbart wird, daß die Urteilsformel den Parteien von Amts wegen zugestellt wird?
Zur Frage der Stempelpflichtigkeit einer Urkunde, in der die Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Eintragung einer Darlehnshypothek bewilligt und beantragt wird.
Unterliegt die Erklärung einer Firma, daß sie einem Handlungsgehilfen Prokura erteile, auch dann dem Vollmachtstempel, wenn sie zum Zwecke der Eintragung im Handelsregister an das Amtsgericht gerichtet wird?
1. Verstößt ein Vertrag, durch den ein Abzahlungsgeschäft zur Beschaffung von Kredit einen Teil seiner Außenstände an ein Kreditinstitut abtritt, als Kredittäuschungsvertrag oder als Knebelungsvertrag gegen die guten Sitten?
2. Zum Begriff der Forderungsabtretung.
3. Zur Frage, wann im Falle der Konkurseröffnung über das Vermögen des Kreditnehmers das Absonderungsrecht des Abtretungsempfängers entsteht.
Kann in Preußen eine kreisangehörige Gemeinde, welcher der Kreis die Durchführung von Fürsorgeaufgaben übertragen hat, den Anspruch auf anteiligen Ersatz ihrer für Fürsorgezwecke gemachten Aufwendungen gegen den Kreis im ordentlichen Rechtswege geltend machen?
1. Kann der Beamte, der einen Gehaltsvorschuß erhalten hat, einwenden, die spätere Einbehaltung von unpfändbaren Gehaltsteilen zur Abtragung dieses Vorschusses sei eine unzulässige Aufrechnung?
2. Kann ein Beamter, der seine Dienststelle zum Zweck der Tilgung von Schulden bei einer Beamtenbank unwiderruflich angewiesen hat, seine Bezüge auf die Bank zu überweisen, diese Anweisung widerrufen, wenn es sich um unpfändbare Bezüge handelt?
3. Wird der Beamte dadurch ungerechtfertigt bereichert, daß ihm die Bank die ihr trotz des Widerrufs von der Behörde überwiesenen Bezüge gutbringt?
1. Fällt eine Wertsachenversicherung unter den Begriff der Transportversicherung und genügt demnach bei ihr zur Verwirkung der Versicherungsansprüche einfache Fahrlässigkeit?
2. Zur Frage der Verpflichtung des Versicherers, die Versicherungssumme zu verzinsen.