Wird der die Zwangsvollstreckung betreibende Gläubiger rechtlos bereichert, wenn der Gerichtsvollzieher an ihn irrigerweise einen Geldbetrag abführt, den der Vollstreckungsschuldner an den Gerichtsvollzieher zur Abwendung der von einem anderen Gläubiger betriebenen Vollstreckung gezahlt hat?
Wie ist die Bestimmung in den Allgemeinen Versicherungs-Bedingungen einer Lebensversicherungsgesellschaft auszulegen, daß die Leistungspflicht der Gesellschaft mit der Zahlung der ersten Prämie beginne, "vorausgesetzt, daß der Versicherte seit der ärztlichen Untersuchung bezw. der Antragstellung nicht erheblich erkrankte"?
1. Kann eine Kaufpreisforderung, die in eine Darlehensforderung umgeschaffen worden ist, für die Zeit vom Tag des Kaufabschlusses bis zum Tag des Abschlusses des Novationsvertrags aufgewertet werden?
2. Kann man eine Hingabe an Erfüllungsstatt darin finden, daß zur Tilgung der Kaufpreisschuld eine Darlehensforderung des Verkäufers gegenüber dem Käufer begründet wird?
1. Sind im öffentlichen Recht stillschweigende Willenserklärungen zulässig?
2. Gilt der in den §§ 134 und 138 Abs. 1 BGB. zum Ausdruck gelangte Rechtsgedanke auch im öffentlichen Recht?
3. Ist ein Vorgesetzter stets verpflichtet, die zu seiner Kenntnis gelangende Straftat eines ihm unterstellten Beamten der Strafverfolgungsbehörde anzuzeigen? Besteht eine solche Verpflichtung für ihn wenigstens dann, wenn er zugleich Leiter der örtlichen Polizei ist?
4. Zur Anfechtbarkeit öffentlichrechtlicher Willenserklärungen wegen widerrechtlicher Drohung.
5. Wird die Fürsorgepflicht, die der Behörde ihren Beamten gegenüber obliegt, dadurch verletzt, daß der Vorgesetzte einen Beamten unter Hinweis auf eine von diesem begangene Straftat veranlaßt, seine Entlassung unter Verzicht auf alle Ansprüche zu beantragen, ohne daß ihm vor seiner Entschließung eine ausreichende Überlegungsfrist gelassen wird?
1. Kann der auf Ausgleichung in Anspruch Genommene unter Umständen seinerseits einen Ausgleichsanspruch gegen seinen Abkäufer geltend machen?
2. Ist das Bestehen eines weiteren Ausgleichsanspruchs bei der Beurteilung des vom ersten Ausgleichsgläubiger erhobenen Ausgleichsanspruchs zu berücksichtigen?
1. Zur rechtlichen Natur der Grundsätze über den Beweis des ersten Anscheins.
2. Inwieweit kann bei einem auf das Durchgehen eines Pferdegespanns zurückzuführenden Unfall von einem typischen Geschehensablauf die Rede sein?
Wird die Gültigkeit der Bürgschaft für eine Kaufpreisschuld durch unrichtige Beurkundung des Kaufpreises und durch die Formnichtigkeit des Kaufvertrags berührt? Wirkung der nachträglichen Heilung des Formmangels für die Bürgschaft.