Darf in Preußen eine Gemeinde ihre Einwilligung zu einer bei der staatlichen Behörde beantragten Bauerlaubnis von Bedingungen wirtschaftlicher Art abhängig machen und insbesondere mit dem Antragsteller Vereinbarungen über die Abtretung der zu Straßen und Plätzen benötigten Grundflächen treffen?
Macht das Fehlen des Gerichts- oder Dienstsiegels auf dem übergebenen verschlossenen Briefumschlag, dessen Inhalt der gesetzlichen Vorschrift entspricht, die Zustellung unwirksam?
1. Berechtigt das Vorbenutzungsrecht den Vorbenutzer, sich auch diejenige Ausführungsform zu eigen zu machen, die der Patentinhaber in der Patentschrift gezeigt hat?
2. Begründet schon die Anmeldung eines Schutzrechts für den Anmelder ein Vorbenutzungsrecht an dem Gegenstand der Anmeldung?
Bedarf der elterliche Gewalthaber für den in einem gerichtlichen Vergleich ausgesprochenen Verzicht auf die Herausgabe von Grundstücken und auf die Berichtigung des Grundbuchs der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung?