1. Hat der Gläubiger, der seine Buchhypothek auf Grund einer in der Rückwirkungszeit geleisteten Zahlung abgetreten hat, gegen den Erwerber, auf den die Hypothek erst nach dem 13. Februar 1924 im Grundbuch umgeschrieben worden ist, auch dann einen Ausgleichsanspruch, wenn die Abtretungsurkunde erst nach Inkrafttreten der Dritten Steuernotverordnung ausgestellt wurde?
2. Kann nach der Zwangsversteigerung eines Grundstücks der Ersteher gegenüber einem Pfändungsgläubiger, der zwischen Zuschlag und Verteilungstermin den Anspruch eines Hypothekengläubigers auf Befriedigung aus dem Erlös gepfändet hat und dem die Forderung aus dem die Hypothek deckenden Bargebot übertragen wurde, aufrechnen mit einer ihm gegen den früheren Hypothekengläubiger zustehenden persönlichen Forderung, die schon zur Zeit der Pfändung bestand?
Sind unter dem Ausdruck: "andere lästige Veräußerungsgeschäfte enthaltende Verträge" in Tarifstelle 7 des preußischen Stempelsteuergesetzes vom 27. Oktober 1924 nur gegenseitige Verträge zu verstehen?
1. Sind preußische Studienassessoren lebenslänglich angestellte Beamte?
2. Können sie wegen eines Dienstvergehens ohne förmliches Disziplinarverfahren entlassen werden?
Haftet für die privatrechtlichen Verwaltungsschulden eines Landkreises, dessen Gebiet durch die Teilung Oberschlesiens zu mehr als der Hälfte an Polen gefallen ist, der bei Preußen verbliebene Restkreis?
1. Kann die mit dem Führerschein ausgestattete Tochter des Kraftwagenhalters, welche neben einem angestellten Kraftwagenführer den Wagen nach ihrer Wahl gelegentlich auf kurzen Fahrten steuert, als Bevollmächtigte des Betriebsunternehmers angesehen werden?
2. Zur Bindung der ordentlichen Gerichte an die Entscheidungen der Behörden der Unfallversicherung.
1. Inwieweit enthält die Ankündigung eines eingeschränkten Revisionsantrags eine endgültige Beschränkung des Rechtsmittels?
2. Zur Anwendung des § 2111 BGB.
3. Enthält der vom Vorerben gestellte Antrag auf Zwangsversteigerung eines mit einer Nachlaßhypothek belasteten Grundstücks eine Verfügung über die Hypothek?
1. Bedarf der Beschluß der Gesellschafterversammlung einer Gesellschaft mbH. mit Sonderleistungspflichten der Gesellschafter, die satzungsmäßige Dauer der Gesellschaft zu verlängern, der Zustimmung aller Gesellschafter?
2. Kann diese Zustimmung auch noch nachträglich, formlos und durch stillschweigende Handlungen erteilt werden?
3. Über die Rechtsfolgen des Mangels einer Zustimmung aller betroffenen Gesellschafter zu einem solchen Beschluß.
1. Wann endet im Fall der Anordnung des Ruhens des Verfahrens die Verjährungsunterbrechung durch Klagerhebung?
2. Von wann ab beginnt in solchem Fall die neue Verjährung zu laufen?