1. Ist nach rheinischem Rechte der Ehemann bereits vor Auflösung der Gütergemeinschaft verpflichtet, der Ehefrau den Erlös ihres veräußerten Sondergutes zu erstatten?
2. Unterliegt eine behufs dieser Ersatzleistung vorgenommene Cession nach §. 3 Ziff. 4 des Gesetzes vom 21. Juli 1879 auch dann der Anfechtung, wenn die Ehefrau vor der Klagerhebung die aus der cedierten Forderung erhobenen Gelder gemeinschaftlich mit ihrem Ehemanne zur Befriedigung der Gläubiger desselben verwendet hat?
1. Ist der Käufer eines eheweiblichen Grundstückes, welchem vor dem Kaufe eine Dienstbarkeit zustand, auf welche die Ehefrau verzichtet hatte, berechtigt, den Verzicht deshalb anzufechten, weil die Ehefrau hierzu von ihrem Ehemanne nicht autorisiert war?
2. Kann dieser Verzicht aus dem Grunde angefochten werden, weil dem Käufer am Grundstücke eine Hypothek zugestanden hat?
Liegt ein neuer selbständiger Beschwerdegrund vor, wenn, nachdem in erster Instanz die Verfügung eines Arrestes abgeschlagen war, das Beschwerdegericht zwar den Arrest verfügt, dabei aber nach Ansicht des Arrestsuchers die Höhe der in Betracht kommenden Sicherheits-, bezw. Hinterlegungssummen nicht günstig genug für ihn bestimmt hat?
Können Maschinen, die ein Fabrikunternehmer unter Eigentumsvorbehalt gekauft und als Zubehör in das Fabrikgrundstück eingebracht hat, vor der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises von dem Vorbehaltskäufer durch Sicherungsübereignung an einen Dritten mit der Wirkung veräußert werden, daß mit der vollständigen Bezahlung des Preises das Eigentum an den Maschinen ohne weitere Übertragungshandlung unmittelbar vom Vorbehaltsverkäufer auf den Dritten übergeht?
1. Finden auf den Tonfilm die Vorschriften über mechanische Wiedergabe von Tonkunstwerken entsprechende Anwendung?
2. Unterliegt die Vertonfilmung den Regeln für die Bearbeitung von Werken?
3. Erstreckt sich der Vertrag, welcher die Verwertung der urheberrechtlichen Befugnisse bezweckt und die Vertonfilmung des Werkes mitumfaßt, auch auf die Aufführung des Tonfilms?
4. Übertragung der Urheberrechte an künftigen Werken auf Schutzverbände, deren Mitglieder die Urheber sind.
5. Anforderungen an die Bestimmtheit des Klagantrags und der Urteilsformel.
Wonach ist zu beurteilen, ob ein vor der praktischen Vervollkommnung und Verwendbarkeit des Tonfilms geschlossener Vertrag in den urheberrechtlichen Befugnissen, die er übertrug, die Vertonfilmung mitenthielt?