Ist, im Falle Streitgenossen sich keinen gemeinschaftlichen Prozeßbevollmächtigten bestellen, jeder Streitgenosse, ohne Klarlegung besonderer Umstände, welche die Bestellung eines Rechtsanwaltes zu seiner besonderen Vertretung als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig rechtfertigen, berechtigt, die Gebühren und Auslagen desjenigen Rechtsanwaltes, welcher ihn vertreten hat, von dem unterliegenden Prozeßgegner erstattet zu verlangen?
1. Wird in irgend einer Beziehung die inländische Rechtsverfolgung gegen einen auswärtigen Gemeinschuldner durch einen im Auslande eröffneten Konkurse gehindert?
2. Ist der Gemeinschuldner als solcher prozeßunfähig?
Gegen wen ist die Klage, welche wegen einer persönlichen Forderung an einen ausländischen Schuldner, über dessen Vermögen im Auslande der Konkurs eröffnet ist, bei einem deutschen Gerichte, in dessen Bezirke Vermögensgegenstände des Schuldners sich befinden, erhoben wird, und worauf ist der Klagantrag zu richten? Kann die Klage gegen den Schuldner, vertreten durch seine Konkursverwalter, gerichtet werden, wenn der Schuldner eine Aktiengesellschaft ist? Wirkung des Konkurses auf die Organisation der Aktiengesellschaft, insbesondere nach belgischem und französischem Rechte.
1. In welchem Umfange gewährt §. 207 K.O. dem inländischen Gläubiger Schutz?
2. Sind Grundstücke, welche der Vertreter eines im Auslande eröffneten Konkurses im Inlande erworben hat, der Vorschrift des §. 207 K.O. unterworfen?
Fehlt die für den Beginn der kurzen Verjährungsfrist des § 2332 Abs. 1 BGB. erforderliche Kenntnis von der beeinträchtigenden Verfügung auch dann, wenn berechtigte Zweifel an der Wirksamkeit der Verfügung nur auf rechtlicher Beurteilung ihres Inhalts beruhen?
1. Ist das Urteil, das wegen Nichtverhandelns des Berufungsklägers seinen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist abweist und die Berufung als unzulässig verwirft, ein Versäumnisurteil?
2. Ist gegen ein solches Urteil Einspruch oder Revision zulässig?
Steht dem Bezirksagenten eine Provision auch für solche Geschäfte zu, die ohne seine Mitwirkung von dem in finanzielle Schwierigkeiten geratenen Geschäftsherrn nur zwecks außergerichtlicher Schuldenabwicklung geschlossen worden sind?
1. Was versteht § 6 Abs. 3 des Telegraphenwegegesetzes vom 18. Dezember 1899 (RGBl. S. 705) -- TWG. -- unter "Schutzvorkehrungen"?
2. Zum Umfang der Kostenerstattung nach dieser Vorschrift.