1. Bedeutung des Wortes "erwachsen" in §. 166 Abs. 1 C.P.O. 2. Rechtliche Bedeutung von Mängeln der s. g. Ersatzzustellung.
3. Verzicht auf die Geltendmachung solcher Mängel nach §. 267 C.P.O.
1. Welchen Einfluß hat ein in der Hauptsache ergangenes Versäumnisurteil auf die früheren Prozeßverhandlungen?
2. Wird namentlich das Rechtsmittel, welches gegen die eine prozeßhindernde Einrede verwerfende Vorentscheidung eingelegt wurde, dadurch gegenstandslos, daß später ein solches Versäumnisurteil erlassen und rechtskräftig geworden ist?
1. Ist es eine Änderung der Klage, wenn der Kläger in erster Instanz die Kompensation eines bestimmten Betrages geltend macht, in zweiter Instanz aber die Zahlung desselben fordert?
2. Welcher Zusammenhang besteht zwischen der Einrede der Rechtskraft und der Klagänderung?
1. Haftet der Staat dem geschädigten Zeitungsverlag auf Schadensersatz, wenn die Landesjustizverwaltung in die Ausübung des richterlichen Ermessens bei Auswahl der Zeitungen für die Bekanntmachung gerichtlicher Verfügungen eingegriffen hat?
2. Kann die Landesjustizverwaltung allgemeine Anordnungen darüber treffen, welche Zeitungen von den Gerichtsvollziehern für öffentliche Bekanntmachungen zu verwenden sind?
3. Kann ein Zeitungsverlag Schadensersatzansprüche gegen den Staat daraus herleiten, daß die Landesjustizverwaltung den Gerichtsvollziehern durch allgemeine Anordnung untersagt hat, die in dem Verlag erscheinenden Zeitungen für öffentliche Bekanntmachungen zu verwenden?
1. Sind unter "Renten" auch Zinsen einer Kapitalschuld zu verstehen?
2. Zum Begriff der Wertbeständigkeitsklausel (Goldwertklausel, Landwertklausel).
3. Nach welchen Grundsätzen ist eine vom Währungsverfall betroffene, in Reichstalern Gold ausgedrückte verzinsliche Kapitalschuld eines Landes zu regeln, die durch vertragsmäßige Übereignung von Grundbesitzungen einschließlich der damit verbundenen landesherrlichen Rechte, sonstigen Hoheitsrechte und Patrimonialrechte entstanden ist?
4. Zur Rechtsnatur des fürstlichen Hausrechts.
5. Zum Begriffe des "privatrechtlichen Erwerbstitels" und des "Erwerbs durch Erbgang", insbesondere mit Bezug auf Rechtsverhältnisse des Privatfürstenrechts und des Lehnrechts.
1. Sind unter "Renten" auch Zinsen einer Kapitalschuld zu verstehen?
2. Zum Begriff der Wertbeständigkeitsklausel (Goldwertklausel, Landwertklausel).
3. Nach welchen Grundsätzen ist eine vom Währungsverfall betroffene, in Reichstalern Gold ausgedrückte verzinsliche Kapitalschuld eines Landes zu regeln, die durch vertragsmäßige Übereignung von Grundbesitzungen einschließlich der damit verbundenen landesherrlichen Rechte, sonstigen Hoheitsrechte und Patrimonialrechte entstanden ist?
4. Zur Rechtsnatur des fürstlichen Hausrechts.
5. Zum Begriffe des "privatrechtlichen Erwerbstitels" und des "Erwerbs durch Erbgang", insbesondere mit Bezug auf Rechtsverhältnisse des Privatfürstenrechts und des Lehnrechts.
Kann das durch § 80 des Versicherungsaufsichtsgesetzes neuer Fassung geschaffene Konkursvorrecht auch in solchen Konkursverfahren geltend gemacht werden, die zur Zeit des Inkrafttretens des § 80 (1. April 1931) schon eröffnet waren?
Kann ein Reichsbeamter, dessen Anspruch auf Pensionserhöhung von der obersten Reichsbehörde als unbegründet abgelehnt worden ist, diesen Anspruch trotz Ablaufs der Ausschlußfrist des § 150 Abs. 1 RGB. später noch gerichtlich geltend machen, wenn der von der obersten Reichsbehörde eingenommene Rechtsstandpunkt inzwischen durch höchstrichterliche Entscheidung für unzutreffend erklärt worden ist?