Unter welchen Voraussetzungen kann der Inhaber eines durch Auflassungsvormerkung gesicherten Rechts, der einem im Range nachstehenden Grundstücksrecht auf Verlangen des Berechtigten wegen angeblicher Unrichtigkeit des Grundbuchs den Vorrang vor seiner Vormerkung eingeräumt hat, einen Bereicherungsanspruch gegen den Berechtigten erheben, wenn sich der Berichtigungsanspruch, den dieser geltend gemacht hatte, als unbegründet erweist?
Entsteht, wenn Miteigentümer (nach Bruchteilen) gemeinschaftlich eine Hypothek an dem ganzen Grundstück bestellen, an den einzelnen Grundstücksbruchteilen eine Gesamthypothek, auf die insbesondere § 1173 BGB. anzuwenden ist?
Liegt ein unabwendbarer Zufall im Sinn des § 233 ZPO. vor, wenn der Prozeßbevollmächtigte der Berufungsinstanz mit Rücksicht auf ein laufendes Armenrechtsgesuch seiner Partei die Berufung nicht innerhalb der Frist des § 519 Abs. 2 ZPO. begründet und auch nicht die Verlängerung dieser Frist beantragt?
Kann eine -- selbst längere Zeit dauernde -- Wiederaushändigung der eingereichten Berufungsbegründung an den Anwalt des Berufungsklägers zu einer Verwerfung der Berufung mit der Begründung führen, daß die Begründungsschrift als nicht rechtzeitig eingereicht gelte?
1. Wie wirkt die Anordnung, daß das Verfahren ruhen soll, auf die Unterbrechung der Verjährung durch Klagerhebung?
2. Zum Einwand der gegenwärtigen Arglist gegenüber der Verjährungseinrede.
Bedarf der Beurkundung nach § 313 BGB. eine Nebenabrede zu dem notariell beurkundeten Grundstückskauf, wonach der Käufer einem Pächter des Grundstücks für die von diesem eingegangene, im Kaufvertrage mitbeurkundete Verpflichtung zu sofortiger Räumung eine Vergütung zusagt?
1. Kann das Gericht bestimmen, daß schon die Einzahlung auf Postscheckkonto, nicht erst die Gutschrift, als Zahlung der Prozeßgebühr gelten soll?
2. Kann ein durch ein fehlerhaftes Formblatt verursachter Irrtum die Wiedereinsetzung begründen?
Steht den Vergleichsgläubigern an dem zur Durchführung eines Treuhandvergleichs dem Treuhänder übereigneten Treugut ein Recht auf abgesonderte Befriedigung zu, wenn über das Vermögen des Schuldners oder über seinen Nachlaß später das Konkursverfahren eröffnet wird?