1. Bildet die Größe des Bestandes an Gummibäumen eine Eigenschaft einer Gummiplantage?
2. Kann eine Eigenschaft als zugesichert gelten, wenn offen mit der Möglichkeit gerechnet wird, daß sie nicht vorhanden ist?
3. Kann sich die Minderungsklage auch unmittelbar auf Rückzahlung des den geminderten Kaufpreis übersteigenden Betrags richten?
4. Ist bei Kenntnis des Vertragsgegners vom Mißbrauch der Vollmacht seitens des Vertreters des Käufers § 464 BGB. anwendbar?
Kann ein Lieferungsvertrag deshalb aufgehoben werden, weil der Lieferer wegen inzwischen eingetretener Erhöhung der Materialpreise und der Arbeitslöhne in die Gefahr eines Vermögensverfalls geraten würde, wenn er seine sämtlichen noch unerledigten gleichartigen Lieferungsverträge zu erfüllen hätte?
Zu der Frage, ob der Lieferungspflichtige wegen außerordentlicher, auf Krieg und Revolution zurückzuführender Veränderung der Verhältnisse von seiner Leistungspflicht befreit werden darf, wenn der Vertrag von der Gegenseite schon teilweise erfüllt war.
1. Kann die Übertragung der Ausübung des Nießbrauchs unter Umständen auch dingliche Wirkung haben?
2. Steht der Mietzinspfändung eines Hypothekengläubigers der nacheingetragene Nießbrauch eines Dritten dann entgegen, wenn er zur Sicherung einer älteren Hypothek eingetragen worden ist?
Ist der Staat Rechtsnachfolger der säkularisierten Klöster hinsichtlich der diesen gegenüber den Kirchengemeinden erwachsenen privatrechtlichen Verbindlichkeiten?
Muß der Verkäufer die trotz seines Widerspruchs vom Käufer veranlaßte Versteigerung beanstandeter Ware gegen sich gelten lassen, wenn diese zu verderben drohte?
Haftet die Reichsfuttermittelstelle, Geschäftsabteilung, Gesellschaft m. b. H. (Bezugsvereinigung der deutschen Landwirte) in Berlin, für die Zahlungsfähigkeit eines Käufers, den sie einer Bezirkseinkaufsstelle, Gesellschaft m. b. H., zur Belieferung mit frischen Runkelrüben zugeteilt hat?
1. Zum Begriffe der polizeilichen Verfügung im Sinne des preußischen Gesetzes über die Zulässigkeit des Rechtswegs in Beziehung auf polizeiliche Verfügungen vom 11. Mai 1842.
2. Haftung einer Stadtgemeinde wegen öffentlicher Warnung vor einem geschäftlichen Unternehmen.
1. Unter welchen Voraussetzungen ist die Löschungsklage des § 9 Abs. 1 Nr. 3 WZG. begründet?
2. Kann die Löschungsklage des § 9 Abs. 1 Nr. 1 WZG. auf Umstände gestützt werden, die erst nach der Eintragung des angegriffenen Zeichens eingetreten sind?