1. Ist nach dem Stempelgesetze vom 7. März 1822 für Aktienindossamente der Cessionsstempel erforderlich?
2. Sind Anteilsscheine der Reichsbank zu den öffentlichen Papieren, deren Cessionen stempelfrei sind, zu rechnen?
Rechtliche Folgen der thatsächlichen Verbindung von Grundstücken zu einem untrennbaren Ganzen, welche auf verschiedenen Grundbuchblättern eingetragen stehen, verschieden mit Hypotheken belastet sind und ihre buchmäßige Selbständigkeit beibehalten - besonders im Falle der Subhastation, der Auflassung, der Vindikation eines dieser Grundstücke.
1. Ist auf die Klage des eingetragenen Eigentümers die Verurteilung des Beklagten auszusprechen, wenn derselbe den vertragsmäßigen Eigentumserwerb sowohl durch Einrede, als auch durch Widerklage geltend macht?
2. Bezieht sich die Vorschrift des §. 196 A.L.R. I. 13 nur auf handlungsunfähige Personen?
Kann die Ersitzung gegen einen auf Grund des früheren Rechtes eingetragenen Eigentümer zu Ende geführt werden, nachdem die Vorschrift des §. 6 des Eigentumserwerbsgesetzes vom 5. Mai 1872 in Kraft getreten ist?
1. Erfordernisse einer Anmeldung von Entschädigungsansprüchen der Besitzer oder Nutznießer von Privatschlächtereien nach Maßgabe des §. 9 des Gesetzes vom 18. März 1868, die Errichtung von öffentlichen Schlachthäusern betreffend.
2. Voraussetzung für die Vorabentscheidung dem Grunde nach in beziehung auf einen derartigen Entschädigungsanspruch.
1. Steht dem Mandanten die Kenntnis des Mandatars von einer die Rechtswirkung eines Vertrages hindernden Thatsache entgegen?
2. Muß der Cessionar einer Hypothekenforderung, welcher weiß, daß einer später eingetragenen Forderung das Vorrecht eingeräumt ist, diese nicht im Grundbuche eingetragene Vorrechtseinräumung gegen sich gelten lassen?
Materielle Wirkung des vorläufigen Vermerkes der erfolgten Veräußerung eines Trennstückes und der Vormerkung zur Erhaltung des Rechtes auf Auflassung oder auf Eintragung des Eigentumsüberganges.
Gelten die das Rücktrittsrecht bei Verträgen über Handlungen betreffenden Bestimmungen des preußischen Allgemeinen Landrechtes auch beim Werkverdingungsvertrage, insbesondere beim Frachtvertrage?