Inwiefern darf etwa die Abhörung eines gegenbeweislich vorgeschlagenen Zeugen unterlassen werden, wenn der Beweis durch Vorlegung der Protokolle über die in früheren Prozessen vorgekommenen Vernehmungen desselben Zeugen geführt worden ist?
1. Ist gegen eine nach badischem Landrechte erhobene Vaterschaftsklage die Einrede zulässig, daß die Mutter zur Zeit der gesetzlich unterstellten Empfängnis noch mit anderen Mannspersonen geschlechtlichen Umgang gepflogen habe?
2. Kann über diese Behauptung der Mutter, welche das klagende Kind als Vormünderin vertritt, der Eid zugeschoben werden?
1. Welche Beweiskraft hat in betreff einer angeblich von Anwalt zu Anwalt erfolgten Zustellung das schriftliche Empfangsbekenntnis des Anwaltes?
2. Kann für eine den Beginn einer Notfrist nach sich ziehende Zustellung die Übergabe des zuzustellenden Schriftstückes ersetzt werden durch die Vereinbarung der Parteien, daß die Übergabe als geschehen gelten solle?
3. Ist nach §. 411 C.P.O. die Eideszuschiebung auch unzulässig gegenüber einem vermöge gesetzlicher Vorschrift als erbracht anzusehenden Urkundenbeweise?
Kann die Bestimmung in 1. 14 §. 1 Cod. de compens. 4, 31, daß illiquide Kompensationseinreden zum besonderen Verfahren zu verweisen seien, unter Herrschaft der Civilprozeßordnung noch Geltung beanspruchen?
Ist eine einstweilige Verfügung dahin zulässig, daß der Beklagte angehalten werde, auf eine behauptete Geldforderung einstweilen, unter Vorbehalt aller Rechte, eine Abschlagszahlung zu leisten?
Kann die Einrede, daß die zur Erneuerung des Rechtsstreites erforderliche Erstattung der Kosten des Verfahrens über eine frühere Klage noch nicht erfolgt sei (§. 247 Ziff. 5 C.P.O.), auch dann, wenn letztere durch Urteil abgewiesen war, Platz greifen?