1. Kann der alleinige Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung auf Grund einer von ihm persönlich übernommenen Verpflichtung zur Herbeiführung einer Leistung der Gesellschaft verurteilt werden?
2. Unter welchen Voraussetzungen enthält die vertragliche Verpflichtung, ein Unternehmen an einem bestimmten Orte zu errichten und zu belassen, eine nach § 138 BGB. unzulässige Knebelung? Unter welchen Voraussetzungen kann der Verpflichtete die Erfüllung einer solchen Verpflichtung ablehnen, weil sie ihm nicht zuzumuten ist?
3. Zum Einwand der unzulässigen Rechtsausübung, wenn die Erfüllung einer rechtsgültig begründeten Verpflichtung der unter 2 erwähnten Art allgemeine Belange gefährdet.
4. Unter welchen Gesichtspunkten kann Befreiung von einer einseitigen Dauerverpflichtung der unter 2 erwähnten Art verlangt werden, die im Rahmen eines gegenseitigen Vertrages übernommen worden ist?
Kann der Ehegatte, der bei der Eheschließung die rassische Verschiedenheit der Ehegatten kannte, die Aufhebung der Ehe begehren, weil er sich über die Bedeutung und Wirkung dieser Verschiedenheit für die Ehegemeinschaft geirrt hat?
Ist die vor dem Inkrafttreten des Ehegesetzes geschehene Weigerung eines Ehegatten, die häusliche Gemeinschaft herzustellen, auch dann allein nach § 49 EheG. zu beurteilen, wenn keine Verurteilung zur Herstellung vorliegt?
1. Ist gegenüber einer Klage aus § 55 des Ehegesetzes eine Widerklage aus derselben Vorschrift zulässig?
2. Setzt die Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft voraus, daß auch die geistige und körperliche Gemeinschaft der Ehegatten völlig aufgehoben ist?
1. Was versteht das preußische Fischereirecht unter eingeschränkten Fischereirechten?
2. Welche Tragweite hat die Vermutung des § 8 Abs. 2 des preußischen Fischereigesetzes?
1. Welches Verfahren ist bei der Entscheidung auf Feststellungsklagen anzuwenden, die das Bestehen oder Nichtbestehen der blutmäßigen Abstammung betreffen?
2. Über das Erfordernis des Feststellungsinteresses bei solchen Klagen.
1. Kann der Staatsanwalt die Ehelichkeit eines Kindes auch dadurch anfechten, daß er dem anfechtenden Ehemann als Streitgenosse beitritt?
2. Ist diese Beitrittserklärung des Staatsanwalts auch noch im Revisionsverfahren zulässig?