1. Bedeutet Zustimmung der Gläubiger zum Einbringen eines Schuldnervermögens in eine Gesellschaft mbH. ohne weiteres den Verzicht auf Inanspruchnahme der Gesellschaft aus § 419 BGB.?
2. Wie wäre ein solcher Verzicht zu Gunsten der erst zu errichtenden Gesellschaft rechtlich zu beurteilen?
Können neue sachlich-rechtliche Einwendungen gegen den in einem Schiedsspruch festgestellten Anspruch nur mittels Widerspruchs gegen die Vollstreckbarerklärung oder auch mittels Vollstreckungsgegenklage geltend gemacht werden?
1. Wie verhalten sich die aus § 713 BGB. gegenüber der Gesamtheit der übrigen Gesellschafter herzuleitenden Rechte und Pflichten der geschäftsführenden Gesellschafter einer Gesellschaft zu dem nach § 716 BGB. dem einzelnen Gesellschafter gegenüber den Mitgesellschaftern zustehenden Recht auf eigene Unterrichtung und Kontrolle an Hand der Bücher der Gesellschaft?
2. Über die Grenzen des Büchereinsichts- und Kontrollrechts des einzelnen Gesellschafters.
Bedarf es zur Geltendmachung des Anspruchs auf Gewährung von Versicherungsschutz gegen Haftpflichtansprüche außer dem Nachweis, daß der Haftpflichtanspruch auf eine unter Versicherungsschutz stehende Tätigkeit gestützt wird, auch des Nachweises, daß der Haftpflichtanspruch tatsächlich auf einer solchen Tätigkeit beruht?
1. Haftet eine Stadtgemeinde für Auskünfte, die ihr Bürgermeister einem Kaufliebhaber über die Vermietbarkeit und Verwertbarkeit eines als Fremdenheim erst einzurichtenden Hausgrundstücks schuldhaft unrichtig erteilt hat?
2. Sind solche Angaben durch den Verkäufer als Zusicherung einer Eigenschaft des Grundstücks anzusehen?
3. Inwieweit ist beim Kauf neben der Gewährshaftung des Verkäufers noch Raum für eine Haftung aus Verschulden beim Vertragsschluß?
1. Unter welchen Umständen darf sich der Versicherer auf eine dem Versicherungsnehmer gesetzte Ausschlußfrist nicht berufen?
2. Bedarf es einer erneuten Fristsetzung, nachdem klargestellt ist, daß der Versicherer die Entschädigung ablehnt?