Bedarf es, damit der Besitzübergang vermittels constitutum possessorium bewirkt wird, eines rechtlichen Grundes, kraft dessen der bisherige Besitzer die Sache zu behalten befugt ist?
Ist der Besitz übertragen, wenn der Verkäufer über die Ware, welche ein Dritter für ihn detiniert, dem Käufer einen sogenannten Extraditionsschein aushändigt?
Befreit sich der Vorbehaltserbe von der Verpflichtung zur Zahlung des Vermächtnisses schon durch den Nachweis, daß der Nachlaß sich nach dem Juventar und den darin enthaltenen Taxen der Nachlaßstücke als unzulänglich zur Berichtigung der Nachlaßschulden darstellt?
Unterliegen die vor Reduktion des Grundkapitals ausgegebenen Interimsscheine dem vollen Aktienstempel ohne Abrechnung des nach der Reduktion zu den Aktien verwendeten Stempels?
1. Nach welchem örtlichen Rechte sind die vermögensrechtlichen Wirkungen der Ehescheidung zu bestimmen, wenn die Eheleute im Laufe des Scheidungsprozesses ihren Wohnsitz an einen Ort verlegt haben, wo ein anderes Recht als das ihres früheren Wohnsitzes gilt?
2. Kann die Entscheidung über die Schuldfrage von dem Ehescheidungsprozeß in dem Falle getrennt werden, wenn die Scheidung von einem nicht-preußischen Gerichte ohne Rücksicht auf die Schuldfrage ausgesprochen worden ist?
Hat der Wiederkaufsberechtigte nach A.L.R. I. 11. §. 308 bei Ausübung des Wiederkaufsrechtes unter allen Umständen den Wiederkaufspreis bar zu bezahlen?
Wird nach A.L.R. I. 5. §§. 320. 321 der Geber von der Haftung frei, wenn bei der Unmöglichkeit für den Empfänger, sich der Sache zu bedienen, mit seinem Verschulden ein Verschulden des Empfängers konkurriert? Aufgerufensein eines Inhaberpapieres zur Amortisation als den Käufer zur Redhibition berechtigender Mangel. Verlust des Redhibitionsrechtes bei verschuldeter Nichtunterbrechung des Amortisationsverfahrens durch den Käufer. Nichtverlust, wenn die Amortisation ohne Verschulden des Käufers erfolgt, sofern den Verkäufer bei Erfüllung durch Lieferung des aufgerufenen Papieres ein Verschulden trifft. Umfang der Sorgfaltspflicht des verkaufenden Bankiers und des kaufenden Nichtbankiers.
Unterliegt ein Vermächtnis der Erbschaftssteuer, durch welches dem Bedachten der Genuß der Revenuen eines Vermögensteiles vermacht ist, an welchem demselben auf Grund des geltenden ehelichen Güterrechts der Nießbrauch zusteht?
1. Streitgenossenschaft zwischen mehreren Konkursgläubigern in einem nach Maßgabe des §. 134 Abs. 1 u. 2 der Konkursordnung erhobenen Rechtsstreite. Vertretung des Säumigen durch den Nichtsäumigen.
2. Zurückweisung der Revision, weil die als unbegründet zurückgewiesene Berufung eigentlich hätte als unzulässig verworfen werden sollen.
3. Nachweis der Zustellung von Anwalt zu Anwalt.