Kann die Unzulässigkeit der Verbindung einer vermögensrechtlichen Klage mit der Klage auf eheliche Folge noch in der Revisionsinstanz geltend gemacht werden?
Ist dieselbe von Amts wegen auszusprechen?
Ist das Gericht des Wohnsitzes des Verkäufers zuständig als Gerichtsstand des Erfüllungsortes (C.P.O. §. 29) für eine Klage des Verkäufers gegen den Käufer auf Empfangnahme und Bezahlung der diesem überschickten und von ihm beanstandeten Ware?
Kann ein Pfandgläubiger, welcher mit einer den mutmaßlichen Ausfall am Pfande darstellenden Summe zur Konkursmasse zugelassen worden ist, nach Beendigung des Konkurses durch Nachlaßvergleich die Vergleichssumme auch für den Restbetrag, mit welchem er an das Pfand verwiesen worden ist, fordern, ohne das Pfand zurückzugeben?
Unter welchen Voraussetzungen kann die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus einem Schiedsspruche durch ein Vollstreckungsurteil ausgesprochen werden?
Hat der Richter von Amts wegen zu prüfen, ob ein formell perfekter Schiedsspruch vorliegt? Interpretation des §. 865 C.P.O.
1. Bedeutung des Inhaltes des dem Berufungsgerichte vorgetragenen Thatbestandes des Urteils erster Instanz für den Umfang der Sachprüfung in der Berufungsinstanz.
2. Revisibilität der partikularrechtlich codifizierten gemeinrechtlichen Rechtsnormen in den Gebieten des gemeinen Rechtes; spezielle Anwendung auf die Normen des protestantischen Kirchenrechtes.
3. Ist Verurteilung zu einer achtmonatlichen Gefängnisstrafe wegen Versuches der Vornahme unzüchtiger Handlungen mit Mädchen unter 14 Jahren und wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses durch unzüchtige Handlungen ein Ehescheidungsgrund nach protestantischem Kirchenrecht?
Nähere Bestimmung der Voraussetzungen, unter welchen das Berufungsgericht, gegen die Regel des §. 499 C.P.O., die Sache nach §. 500 Abs. 1 Nr. 3 das. an das Gericht erster Instanz zurückzuverweisen hat?
Darf bei der Entscheidung über die Rechtmäßigkeit eines ohne vorgängige mündliche Verhandlung angeordneten Arrestes der Arrestgrund nur gefunden werden in den in dem schriftlichen Arrestgesuche vorgetragenen Thatumständen, oder auch in denjenigen Thatumständen, welche erst in der auf erhobenen Widerspruch stattfindenden mündlichen Verhandlung vorgetragen worden sind?