Erbringt die im Anfechtungsprozesse rechtskräftig erfolgte Feststellung der Unehelichkeit eines während bestehender Ehe geborenen Kindes auch für den nachfolgenden Ehescheidungsprozeß den Beweis, daß die Mutter sich des Ehebruchs schuldig gemacht hat?
Ist das Reichsgericht zuständig zur Entscheidung über die Beschwerde einer gemäß Bekanntmachung, betr. das Verfahren für die Zuwendung von Reichsmitteln an Deutsche für Schäden im Ausland, vom 15. November 1919 (RGBl. S. 1891) gebildeten Spruchkommission wegen Verweigerung der Rechtshilfe?
Hat der zur Behandlung eines milzbrandverdächtigen Tieres zugezogene private Tierarzt auch für die mit dem Tiere befaßten Personen zur Verhütung einer Ansteckung Sorge zu tragen?
Wird im Falle des § 142 HGB. die Klage des Gesellschafters auf Ermächtigung zur Alleinübernahme des Geschäfts notwendig dadurch erledigt, daß während des Prozesses die offene Handelsgesellschaft in Liquidation tritt?
Ist § 5 Nr. 1 des Reichsgesetzes, betr. den Schutz der infolge des Krieges an Wahrnehmung ihrer Rechte behinderten Personen, vom 4. August 1914 entsprechend auf den privaten Pfandverkauf nach § 1233 Abs. 1, §§ 1234 bis 1240 BGB. anwendbar?
Schließt der Ablauf der im § 5 des Preußischen Tumultschadengesetzes vom 11. März 1850 für die gerichtliche Geltendmachung von Schadensersatzforderungen vorgeschriebenen Frist eine spätere Erweiterung des Klagantrags aus?