Form großer Schenkungen unter Lebenden. Folgen der Nichtbeachtung derselben?
Gewohnheitsrecht und lokaler Gerichtsgebrauch gegen ein gebietendes Gesetz.
Klage aus dem Anerkenntnis der unehelichen Vaterschaft nach dem großherzoglich hessischen Gesetz vom 30. Mai 1821 betr. die Aufhebung der sogen. Fornikationsstrafen.
1. Rechtliche Natur der Errichtung einer Familienstiftung unter Lebenden. Involviert die Errichtung einer Stiftung eine Schenkung und bedarf sie, soweit das Stiftungskapital 500 Solidi überschreitet, zu ihrer Gültigkeit der gerichtlichen Insinuation?
2. Kann die Errichtung einer Stiftung unter Lebenden wegen unterlassener Insinuation und mit der Paulianischen Klage im Wege des Civilprozesses angefochten werden, obwohl durch einen Regierungsakt der Stiftung die juristische Persönlichkeit verliehen und sie unter staatliche Inspektion gestellt ist?
Begeht ein Dritter, der dem Schuldner durch seine Mitwirkung eine Verletzung des ihm bekannten Forderungsrechtes ermöglicht, dadurch gegen den Gläubiger eine unrechte That nach bad. L.R.S. 1382 (Art. 1382 Code civil)?
Darf nach Erlaß eines Beschlusses, durch welchen die Verhandlung der Klage und einer zur Aufrechnung geltend gemachten Gegenforderung in getrennten Prozessen angeordnet ist, über den Grund der Gegenforderung vorab erkannt werden?
Begründet ein Rechtsstreit, der gegen eine offene Handelsgesellschaft wegen einer Gesellschaftsschuld anhängig gemacht worden ist, für den später in einem zweiten Prozesse wegen derselben Gesellschaftsschuld belangten einzelnen Gesellschafter die Einrede der Rechtshängigkeit? Einrede der Rechtshängigkeit auf Grund eines im Auslande anhängigen Rechtsstreites.
Ist ein gerichtlicher Vergleich, den die als Prozeßbevollmächtigte aufgetretenen Anwälte vereinbart haben, auch für die Partei bindend, welche nur mündlich Vollmacht erteilt hat?
1. Unter welchen Voraussetzungen findet eine Widerspruchsklage in dem Falle statt, daß ein Dritter behauptet, Inhaber einer in einem Zwangsvollstreckungsverfahren gepfändeten Forderung zu sein?
2. Darf der Richter dem Urteile eine Thatsache zu Grunde legen, über welche die Parteien nicht gehört sind?
Prozeßrechtliche Wirkung einer Vereinbarung, daß der Prozeß ruhen solle (§ 251 Abs. 1 C.P.O.). Ist auf die Entscheidung über einen Streit, der das Bestehen oder den Inhalt einer solchen Vereinbarung betrifft, § 252 C.P.O. anwendbar?