Wie ist die Einrede der Wechselverjährung und der Verjährung aus Art. 146 des alten Handelsgesetzbuchs zu beurteilen, die von dem Gesellschafter, der den Wechsel unter der Firma der Gesellschaft in blanco vor Ausfüllung des Verfalltages akzeptiert hat, gegen den nach der Eintragung der Auflösung der Gesellschaft erhobenen Wechselanspruch geltend gemacht wird, nachdem der Nehmer des Wechsels denselben nach Auflösung der Gesellschaft, Eintragung der Auflösung in das Handelsregister und Ablauf der Verjährungsfrist des Art. 146 a. a. O. mit einem bestimmten Verfalltage versehen hat, der nach dem Zeitpunkte der Eintragung der Auflösung der Gesellschaft liegt?
1. Ist eine Schuldverschreibung auch dann als solche zu versteuern, wenn lediglich infolge der beurkundeten Annahme der Verpflichtung durch den Gläubiger die äußere Form eines urkundlichen Vertrages vorhanden ist?
2. Stempelrechtlicher Begriff des einheitlichen Rechtsgeschäfts?
Ist ein Urteil wirksam zugestellt, wenn ein Richter, der bei der Erlassung nicht mitgewirkt hat, im Eingange des Urteils als mitwirkend aufgeführt ist und es unterschrieben hat?
Steht auch einem durch letztwillige Verfügung von der Erbfolge nicht ausgeschlossenen Pflichtteilsberechtigten der Anspruch auf den außerordentlichen Pflichtteil aus § 2325 B.G.B. zu, und wie verhält es sich in diesem Falle, wenn der von ihm deshalb zu belangende Erbe zugleich der Beschenkte ist, und der Nachlaß zur Pflichtteilsergänzung nicht ausreicht?
Darf in Fällen einer auf Grund des Wettbewerbgesetzes erhobenen Unterlassungsklage bei der Beurteilung der Unrichtigkeit einer Angabe tatsächlicher Art unter Umständen auch der bei nur flüchtigem Lesen hervorgerufene Eindruck berücksichtigt werden?
Erfordert die Klage gegen eine rheinpreußische Kleinbahn auf Ersatz des durch ihren Betrieb verursachten Schadens den Nachweis eines besonderen Verschuldens?
Beweis der Gläubigerbenachteiligung bei Anfechtung einer durch Indossamente erfolgten Übertragung von Wechselforderungen gemäß § 24 Nr. 2 K.O. a. F. (§ 31 K.O. n. F.).
Umfaßt die Entschädigung für die Enteignung eines Grundstückes zugunsten einer öffentlichen Verkehrsanstalt auch diejenigen Nachteile, welche dem unter der Oberfläche Bergbau treibenden Eigentümer durch die gesetzliche Beschränkung des Bergbaues gegenüber dem Unternehmer erwachsen?