Zur Haftung geselliger, mit juristischer Persönlichkeit ausgestatteter Vereine für die Rückgewähr der von ihren Mitgliedern im Garderoberaum des Vereinsgebäudes abgelegten Sachen.
1. Sind die Mieterschutzverordnungen, insbesondere die vom 22. Juni 1919, auf die Vermietung zum Zwecke des Hotelbetriebs anwendbar?
2. Zur Frage der Einwirkung einer unter Überschreitung der gesetzlichen Zuständigkeit erlassenen, die Zustimmung zur Kündigung versagenden Entscheidung des Einigungsamts auf das vertragsmäßige Kündigungsrecht des Vermieters.
Zur Frage der sog. clausula rebus sic stantibus. Wird das Rücktrittsrecht des Verkäufers dadurch ausgeschlossen, daß die rechtzeitige Lieferung unterblieben ist?
Inwiefern ist die Anfechtung eines Beschlusses einer Generalversammlung der Aktionäre dadurch bedingt, daß der Beschluß auf dem gerügten Verstoß beruht? Beweislast und Behauptungspflicht.
1. Ist beim Gattungskauf der in Annahmeverzug befindliche Käufer bei Unmöglichkeit der Lieferung der Kaufsache zur Bezahlung des Preises auch dann verpflichtet, wenn es zu einer Individualisierung des Kaufgegenstandes nicht gekommen ist?
2. Genügt es, daß die Erfüllungsbereitschaft des Schuldners als Voraussetzung des Gläubigerverzugs in dem Zeitpunkte besteht, wo er das Leistungsangebot erklärt?
1. Inwieweit sind die den Rechtsweg begründenden Tatsachen zu beweisen?
2. Was ist in § 2 der Abgeltungsverordnung vom 4. Dezember 1919 unter Vertragswirkungen, die sich über den 10. November 1918 hinaus erstrecken, zu verstehen?