Eignen die von einer Eisenbahngesellschaft einem Anlieger gegenüber durch vertragliche Gestattung des Anschlusses eines Privatgleises an die Bahn übernommenen Verbindlichkeiten sich zum Inhalt einer Grundgerechtigkeit?
1. Tritt im Falle der sog. mittelbaren Vertretung derjenige, in dessen Interesse der sog. mittelbare Vertreter handelt, zu dem Gegenkontrahenten des letzteren in rechtliche Beziehung, oder wird der sog. mittelbare Vertreter durch die Geschäfte, die er mit Dritten schließt, lediglich selbst berechtigt und verpflichtet?
2. Zu den Voraussetzungen des § 164 Abs. 2 B.G.B.
Hat derjenige, welcher in Gemeinschaft mit einem anderen in einer in Preußen verbotenen Lotterie gespielt hat, nach gemeinem Recht eine Klage auf Herausgabe der Hälfte des auf das Los gefallenen, von jenem erhobenen Gewinnes?
Worauf kommt es bei Prüfung der Frage an, ob im Sinne des § 1 des Wettbewerbgesetzes eine unrichtige Angabe tatsächlicher Art geeignet sei, den Anschein eines besonders günstigen Angebotes hervorzurufen?
1. Ist das Revisionsgericht an die der Aufhebung des Berufungsurteils zugrunde gelegte rechtliche Beurteilung auch seinerseits gebunden?
2. Unter welchen Umständen hat, wenn einem Kaufmanne Wertpapiere mit einer dem § 2 des Depotgesetzes entsprechenden Ermächtigung anvertraut sind, die Weiterverpfändung der Papiere den Übergang des Eigentumsrechtes an denselben auf den Kaufmann zur Folge?
Unlauterer Wettbewerb. Inwieweit kommt es für die Frage, ob die gemachten tatsächlichen Angaben unrichtig sind, auf die Auffassung des "flüchtigen" Lesers an?
Inwieweit ist 293-296urch § 9a Abs. 2 G.K.G. für die dort geregelten Fälle die Art der Berechnung des Streitwertes zum Zwecke der Gebührenberechnung dem § 9 Z.P.O. gegenüber abgeändert worden?
Gehören zu denjenigen Dritten, denen gegenüber ein Beamter, vor welchem ein Testament errichtet werden soll, amtlich verpflichtet ist, alle Sorgfalt aufzuwenden, damit die gesetzlich erforderliche Form beobachtet werde, und denen er daher, wenn das Testament durch seine Vernachlässigung dieser Pflicht ungültig errichtet wird, nach § 839 Abs. 1 B.G.B. den ihnen daraus entstandenen Schaden zu ersetzen hat, auch diejenigen, die der Testator in dem Testamente bedenken wollte?
Kann, wenn unter der Herrschaft des gemeinen Rechtes in einem Testament zwei Testamentsvollstrecker ohne nähere Bestimmung ihrer Verwaltungsbesugnisse eingesetzt sind und ihr Amt übernommen haben, der eine von ihnen an den anderen (nach dem 1. Januar 1900) ein Nachlaßgrundstück rechtsgültig veräußern?
Ist der Anspruch des Unternehmers eines Bauwerkes auf Einräumung einer Sicherungshypothek an dem Baugrundstück auch insoweit begründet, als es sich um Sicherung des Preises für Arbeiten handelt, die in den Bau noch nicht eingefügt, vielmehr wegen Säumnis des Bestellers mit Zahlung der Bausumme zurückbehalten sind?