Erlischt die Gesamthypothek auf den mitverhafteten Grundstücken, wenn das Vorzugsrecht derselben nachstehenden Gläubigern des einen Grundstückes abgetreten ist, und die Cessionare bei der Subhastation dieses Grundstückes auf Grund der Abtretung den Betrag der Post aus den Kaufgeldern gehoben haben?
Darf ein an sich zu einer Hebung aus den Subhastationskaufgeldern Berechtigter, welcher im Kaufgelderbelegungstermine ausgeblieben ist, oder die von dem Subhastationsrichter zur Einklagung seines im Kaufgelderbelegungstermine geltend gemachten Anspruches gesetzte Frist versäumt hat, nach Ausschüttung der Kaufgelder gegen Perzipienten derselben auf Grund nützlicher Verwendung klagen?
Findet A.L.R. I. 5. §. 168 nur im Falle der Aufbebung des mündlich geschlossenen Vertrages, also der Verweigerung der Vertragserfüllung überhaupt, oder auch alsdann Anwendung, wenn die Erfüllung des Vertrages nur zeitweise verweigert oder verzögert ist?
1. Ist nach den Grundsätzen des rheinischen Rechtes der Besitz eines Notweges possessorisch zu schützen?
2. Unter welchen Voraussetzungen erscheint der Anspruch auf Einräumung eines Notweges gesetzlich begründet?
3. Gewährt der Leinpfad einen Ausweg auf die öffentliche Straße, der jenen Anspruch ausschließt?
Ist die Übereinkunft, welche der Schuldner einer Geldsumme mit dem Gläubiger dahin trifft, daß dieselbe Zinsen tragen, letztere aber alljährlich zum Kapitale geschlagen und wieder verzinst werden sollen, mit der Vorschrift des Art. 1154 Code civil vereinbar?
Steht dem im Kollationsverfahren angewiesenen Hypothekengläubiger ein gesetzlicher Anspruch auf Zinsen aus der Verteilungsmasse für die Dauer des Verfahrens zu?
Kann der Kläger, wenn gegen seine auf Erfüllung eines doppelseitigen Vertrages gerichtete Klage die Einrede aus L.R.S. 1184 vorgeschützt worden ist, noch in der Berufungsinstanz die Erfüllung anbieten?