Kann sich eine Aktiengesellschaft, die ein Grundstück nach Löschung einer darauf eingetragenen Hypothek erworben hat, gegenüber dem Anspruch des Hypothekengläubigers auf Wiedereintragung des Aufwertungsbetrags der Hypothek auch dann auf den öffentlichen Glauben des Grundbuchs berufen, wenn zu der Zeit, als der Antrag auf Eintragung der Aktiengesellschaft als neuer Eigentümerin beim Grundbuchamt einging, die Veräußerer ihre einzigen Aktionäre waren?
1. Hat der Verkäufer eines Grundstücks, der als persönlicher Schuldner von den Gläubigern der zur Zeit des Kaufabschlusses bereits gelöschten Hypotheken auf Zahlung des Aufwertungsbetrags nach § 15 AufwG. in Anspruch genommen wird, auch dann einen Ausgleichsanspruch gegen den Käufer, wenn der Kaufvertrag nach der Festigung der Mark, aber vor dem Erlaß des Aufwertungsgesetzes geschlossen war und von beiden Teilen schon vollständig erfüllt ist?
2. Darf der Käufer in einem solchen Falle nach § 242 BGB. vom Vertrag zurücktreten?
Genügt eine Löschungsbewilligung vom 1. Juli 1925, um gegenüber dem dinglichen Aufwertungsanspruch des Hypothekengläubigers die Berufung auf den öffentlichen Glauben des Grundbuchs zu begründen?
1. Kann eine unzulässige Einwirkung auf die Abstimmung darin gefunden werden, daß in der Vertreterversammlung einer Genossenschaft Stimmzettel ausgegeben werden, die zur Ablehnung des gestellten Antrags nur nach Abänderung des Aufdrucks verwendbar sind?
2. Kann die Vertreterversammlung einer Genossenschaft durch eine Abänderung der Satzung die Dauer ihrer Vertretungsbefugnis verlängern?
1. Woraus ist zu entnehmen, nach welchem Recht die Vertragschließenden ihre Beziehungen regeln wollten?
2. Verstößt die Anwendung eines fremden Rechts, das Aufwertung nur in Ausnahmefällen zuläßt, gegen die guten Sitten oder gegen den Zweck eines deutschen Gesetzes?
Welche Rechte stehen dem Vermieter nach Ablauf der Ausschlußfrist des § 561 Abs. 2 BGB. gegen denjenigen zu, der die Pfandstücke aus dem vermieteten Grundstück weggeschafft und veräußert hat?
Zur Haftung des Schiffseigners für das Verschulden des sogenannten Festmachers. Haftet der Schiffseigner auch dann, wenn ein Zwang zur Annahme eines Festmachers besteht?
Gilt der für die Aufwertung von Hypotheken auf Grund Vorbehalts der Rechte oder kraft Rückwirkung in § 16 AufwG. vorgeschriebene Anmeldezwang auch dann, wenn die Leistung zwar bewirkt, aber nicht angenommen worden ist?
Ist das Oberlandesgericht bei der Verhandlung vorschriftsmäßig besetzt, wenn in dem Senat, dem sich der Oberlandesgerichtspräsident angeschlossen hat, wegen dessen dauernder Verhinderung das dienstälteste Senatsmitglied ständig den Vorsitz führt?