Ist ein Vertrag, durch den eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung einen eigenen Gesellschaftsanteil verkauft, wegen einer von ihrem Geschäftsführer gegen den Käufer verübten arglistigen Täuschung anfechtbar?
Unter welchen Voraussetzungen kann ein Beschluß der Generalversammlung über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates einer Aktiengesellschaft nach § 271 H.G.B. wegen Verletzung des Gesetzes angefochten werden?
Ist nach § 67 Abs. 4 H.G.B. jede Vereinbarung, die eine ungleiche Kündigungsfrist festsetzt, nichtig ohne Unterschied, ob die Vereinbarung im einzelnen Falle dem Handlungsgehilfen günstig oder ungünstig ist?
Ist bei der Verbindung einer gültigen mit einer nichtigen Abrede das ganze Rechtsgeschäft nichtig, wenn sich die Vertragschließenden der Nichtigkeit der einen Abrede bewußt waren?
Eheschließung im Geltungsbereiche des Concil. Trident. unter Assistenz eines vor Erlaß der Maigesetze von 1873 widerruflich mit der Verwaltung des Pfarramtes beauftragten katholischen Priesters. Ist die Ehe dann nichtig, wenn letzterem die Vornahme geistlicher Amtshandlungen nach Einleitung des Zwangsverfahrens auf definitive Besetzung der Stelle (§. 18 des Ges. vom 11. Mai 1873) von der Staatsbehörde bereits untersagt war?
1. Bedarf es nach den Vorschriften des märkischen Provinzialrechtes zum gültigen Abschlusse von Erbpachtverträgen über Pfarrgrundstücke des Beitrittes der Kirchenvorsteher?
2. Welchen Einfluß haben später eingetretene juristische Thatsachen (Abschluß eines Gemeinheitsteilungsrezesses, Durchführung eines Konkurs- und Subhastationsverfahrens über das Vermögen, bezw. den Grundbesitz des Erbpachters nach den Vorschriften der Allg. Gerichtsordnung) auf die Konvaleszenz einer an sich ungültigen Veräußerung?
Kann der Gläubiger, welchem eine Hypothekenforderung verpfändet und nachher im Wege der Zwangsvollstreckung in vim assignationis überwiesen ist, im Falle der gegen den Drittschuldner erhobenen dinglichen Klage den Einwand der vor der Verpfändung geleisteten Zahlung durch bloße Berufung auf §. 38 des Ges. vom 5. Mai 1872 über den Eigentumserwerb 2c beseitigen?
Bleibt bei dem Verkäufer die Gefahr auch nach Übergabe der Sache, falls deren Eigentum nur durch Auflassung erworben werden kann, diese aber noch nicht erfolgt ist?