Wird der Vorschrift des Art. 395 Abs. 2 H.G.B. dadurch genügt, daß das Gut als Bijouterieen bezeichnet wird? Was ist unter den Leuten der Eisenbahn, insbesondere in Art. 427 Abs. 2 H.G.B. zu verstehen? Handelt Art. 396 Abs. 5 auch von der böslichen Handlungsweise der Leute des Frachtführers? Ist die einjährige Verjährung der Klage gegen den Frachtführer ausgeschlossen, wenn das Gut durch bösliche Handlungsweise der Leute des Frachtführers abhanden gekommen ist?
Inwieweit gilt im Gebiete des gemeinen Rechtes die Regel "der Tote erbt den Lebendigen"? Ist dieselbe überall anwendbar, wo die Erbfolge auf einem deutschrechtlichen Erwerbsgrunde beruht?
Bedeutung und Wirkung des Vorbehaltes des Eigentumes beim Kaufvertrage. Muß der Verkäufer, wenn er von dem Vorbehalte Gebrauch macht und die Herausgabe des verkauften Grundstückes verlangt, den bereits gezahlten Teil des Kaufpreises dem Käufer zurückgeben?
Ist in dem Rechte der Ehefrau, im Falle der Verarmung des Ehemannes ihr Eingebrachtes zurückzufordern (provocatio ad illata), auch das Recht auf Sicherstellung durch Pfandbestellung enthalten?
1. Ist der Fiskus von der Verpflichtung zur Zahlung von Verzugszinsen auch bei solchen Schulden befreit, welche ihm als Rechtsnachfolger eines anderen Schuldners obliegen?
2. Haftet der Fiskus für die Schulden eines ihm angefallenen erblosen Nachlasses über den aktiven Bestand hinaus?