Ist ein ohne die Mitwirkung der in Art. 1398 Code civil genannten Personen errichteter Ehevertrag (absolut) nichtig oder nur anfechtbar?
Ist der Art. 1398 Code civil durch das preußische Gesetz vom 12. Juli 1875 über die Handlungsfähigkeit der Minderjährigen aufgehoben?
1. Steht demjenigen, welcher durch die mangelhafte und vorschriftswidrige Beschaffenheit der Einrichtungen an einer Landstraße einen Unfall erlitten hat, ein Anspruch auf Entschädigung gegen den Staat zu?
2. Ist dieser Anspruch, wenn er auch vor dem Inkrafttreten des Dotations-Ausführungsgesetzes vom 18. Juli 1875 entstanden war, unter Herrschaft desselben gegen den betreffenden Provinzialverband geltend zu machen?
Können die Bestimmungen des Art. 841 Code civil über Erbretrakt auf einen Akt Anwendung finden, durch welchen ein Miterbe seinen ideellen Anteil an sämtlichen Immobilien einem Dritten verkauft?
Ist es nach den Grundsätzen des französischen Rechtes statthaft, auch für einen s. g. moralischen Schaden (Verletzung des Ehrgefühls, Erregung von Schmerzen) Entschädigung zu gewähren?
1. Verliert ein Geschäft dadurch den Charakter einer Vermögensübergabe, daß nicht bloß durch Vorbehalt von Renten oder Nutzungen, sondern auch durch Vorbehalt des Eigentumes an Vermögensstücken für den künftigen Unterhalt der Übergeber gesorgt worden ist?
2. Haften die Übernehmer des Vermögens auch für die zur Zeit der Übergabe vorhandenen persönlichen Schulden der Übergeber? Hat in dieser Beziehung das badische Edikt über Vermögensübergaben und Verpfändungen vom 25. September 1807 noch Geltung?
Ist der Bevollmächtigte wegen Überschreitung der Vollmacht auch dann dem Repräsentierten zum Schadensersatze verpflichtet, wenn der letztere in der Folge das Geschäft dem Dritten gegenüber genehmigt hat?
Kann in Fällen, wo der Brand durch eine Person verursacht worden ist, für welche der Versicherte nach Art. 1384 Code civil zu haften hat, diese Haftung durch den Versicherer dem Versicherten gegenüber geltend gemacht werden?