Kann ein Richter im Prozesse eines Vereines, dessen Mitglied er ist, das Richteramt ausüben?
Inwiefern liegt in dieser Beteiligung ein Ablehnungsgrund?
Ist die Revision in Bezug auf den Klaggegenstand zulässig, wenn die diesen Klaggegenstand betreffende Revisionsbeschwerde nur einen Wert von 1500 M oder weniger, die Beschwerde derselben Revision in der Widerklage einen Wert von mehr als 1500 M betrifft?
Darf auf Grund von Bestimmungen der Civilprozeßordnung der Einhalt der Vollstreckung eines nach Maßgabe der §§. 52 flg. des Genossenschaftsgesetzes vom 4. Juli 1868 errichteten und richterlich für vollstreckbar erklärten Verteilungsplanes angeordnet werden?
Ist eine Klage eines Forderungsprätendenten gegen einen anderen zulässig, wenn nicht über die Existenz des von dem Schuldner nicht bestrittenen Schuldverhältnisses und seine Verpflichtung zu dessen Erfüllung, sondern nur darüber Streit herrscht, wer von den streitenden Teilen der zur Geltendmachung des Forderungsrechtes Berechtigte sei?
1. Ist das Prozeßgericht, welches auf die Leistung eines Eides durch bedingtes Urteil erkennt, nach der Civilprozeßordnung befugt, die Feststellung der Folgen, d. h. die Zuerkennung oder Aberkennung des streitigen Anspruches, auf den Fall der Leistung oder auf den Fall der Nichtleistung des Eides zu beschränken?
2. Ist ein Urteil des zu 1. angegebenen, bezüglich der Eidesfolgen beschränkten Inhaltes als ein bedingtes Endurteil, gegen welches die Rechtsmittel der Berufung und Revision zulässig sind, anzusehen?
1. Darleihung hoher Beträge an einen jungen Menschen, um ihm die Beteiligung an einem Glücksspiel, an dem auch der Darleiher teilnimmt, zu ermöglichen.
2. Ausschluß des Rückforderungsrechts nach § 817 B.G.B.
3. Wird, wenn der Empfänger den Darleiher durch betrügliche Angabe zur Hergabe des Geldes bestimmt hat, auch der Schadensersatzanspruch des Darleihers durch §§ 762, 817 ausgeschlossen? Anwendung von § 254 B.G.B.
Ist für eine Vollmacht, die von mehreren Vollmachtgebern in einer Urkunde einer und derselben Person gemeinsam erteilt ist, der Vollmachtstempel nur einmal oder mehrmals, gemäß der Zahl der Vollmachtgeber, zu erheben?