Erwirbt ein Schiffseigentümer, der sein Schiff einem anderen für eine Ladung verfrachtet hat, aus einem zwischen diesem und dem Absender des Ladungsguts geschlossenen Beladungsvertrag eigene Rechte gegen den letzteren, für den Fall, daß bei der vom Absender ausgeführten Beladung das Schiff beschädigt wird?
Steht einem auf Grund des § 13 der preußischen Verordnung vom 26. Februar 1919 in den Ruhestand versetzten Beamten nach dem Inkrafttreten des preußischen Beamtendiensteinkommengesetzes vom 17. Dezember 1920/13. Mai 1924 und des preußischen Beamten-Altruhegehaltsgesetzes vom 17. Dezember 1920 ein Anspruch auf Neufestsetzung seines Besoldungsdienstalters oder auf die einer Neufestsetzung entsprechenden Bezüge zu?
Ist deutsches oder ausländisches Recht anzuwenden, wenn ein deutscher Ehemann dem unehelichen Kinde seiner Frau, das eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, seinen Namen erteilt?
Wird bei einer abgetretenen Hypothek der in § 17 AufwG. bestimmte Aufwertungsanspruch des früheren Gläubigers durch einen Vergleich ausgeschlossen, den der neue Gläubiger und der Schuldner vor dem 15. Juni 1922 oder nach dem 14. Februar 1924, aber vor dem Inkrafttreten des Aufwertungsgesetzes über die Höhe der Aufwertung abgeschlossen haben?
2. Kann der Grundstückseigentümer dem auf § 17 AufwG. gestützten Aufwertungsanspruch des früheren Gläubigers Einwendungen aus § 893 oder aus § 409 BGB. entgegenhalten?
Unter welchen Voraussetzungen kann die Einreichung einer beglaubigten Abschrift der Berufungsbegründung die Urschrift ersetzen und dieselben Rechtswirkungen wie diese äußern?
1. Haftet die offene Handelsgesellschaft aus Geschäften, die ein vertretungsberechtigter Gesellschafter abgeschlossen hat, auch dann, wenn dieser seinem Geschäftsgegner nicht erkennbar gemacht hat, daß er im Namen der Gesellschaft handle?
2. Eigentumsvorbehalt und Rücktritt vom Kaufvertrag.
3. Nachträgliche Geltendmachung von Angriffs- und Verteidigungsmitteln in der Berufungsinstanz.