Ist der Schutz des öffentlichen Glaubens des Grundbuchs auf Fälle auszudehnen, in denen ohne Wechsel in der Person einer als Eigentümerin eingetragenen Gesellschaft wirtschaftlich die Verfügungsmacht über das Grundstück durch Veräußerung von Gesellschaftsrechten in andere Hände übergeht?
Steht bei fortgesetzter Gütergemeinschaft dem überlebenden Ehegatten dann, wenn gemeinschaftliche Abkömmlinge aus seiner Ehe und einseitige Abkömmlinge aus einer früheren Ehe des verstorbenen Eheteils vorhanden sind, gegenüber seinen Stiefkindern ein Übernahmerecht aus § 1502 Abs. 1 BGB. zu?
1. Was ist in § 22 Abs. 1 AufwG. unter der "Absicht des anderen Teiles, das Recht des Gläubigers zu beeinträchtigen", zu verstehen?
2. Können dann, wenn der Wiedereintragung einer Hypothek auf Grund des Aufwertungsgesetzes der öffentliche Glaube des Grundbuchs entgegensteht, Bereicherungsansprüche aus § 816 BGB. in Frage kommen?
Ist zur Löschung einer abgetretenen, im Grundbuch auf den neuen Gläubiger umgeschriebenen Papiermarkhypothek die Zustimmung des früheren Gläubigers erforderlich?
Erstreckt sich die ausschließliche Zuständigkeit der preußischen Fideikommiß-Auflösungsbehörden auf die Aufwertung von Versorgungs- und Abfindungsansprüchen der Mitglieder der Fideikommißfamilie auch in denjenigen Fällen, in denen die Verordnung über die anderweitige Festsetzung von Versorgungsansprüchen bei Stammgütern und Familienfideikommissen vom 8. September 1923 (PrGS. S. 433) nicht eingreift?
1. Darf sich der Versteigerungsrichter bei einer Zwangsversteigerung zum Zweck der Aufhebung einer Gemeinschaft im Einverständnis der Beteiligten mit der Verteilung des Erlöses unter die Miteigentümer befassen?
2. Verliert die Übertragung von Forderungen infolge von Mängeln des Verteilungsverfahrens auch dann ihre Wirksamkeit, wenn die Mängel weder durch sofortige Beschwerde noch im Wege der Widerspruchsklage gegen den Teilungsplan verfolgt werden?
3. Finden die in § 25 AufwG. für die Zahlung des Aufwertungsbetrags aufgestellten Beschränkungen auch auf die höhere Aufwertung der persönlichen Forderung Anwendung?
4. Zum Begriff des Beteiligungsverhältnisses in § 10 Nr. 1 AufwG.
5. Ist bei der Zwangsversteigerung zum Zweck der Auseinandersetzung einer Gemeinschaft die einem Miteigentümer übertragene, durch Sicherungshypothek gesicherte Forderung auf den nicht bar gezahlten Teil des Versteigerungserlöses für die Aufwertung ebenso zu behandeln wie eine durch Hypothek gesicherte Kaufgeldforderung?
6. Bezieht sich § 28 AufwG. auch auf gesetzliche Zinsen?
1. Über Bereicherungsansprüche beim Vorliegen mehrerer aufeinanderfolgenden Verträge über ein Grundstück, die wegen Formmangels ungültig sind. Steht einem Verkäufer, der nicht als Eigentümer eingetragen war, ein Bereicherungsanspruch gegen seinen Käufer zu, der die Eintragung erlangt hatte und das Grundstück an einen Gutgläubigen weiter veräußert hat?
2. Wer ist als Berechtigter im Sinne des § 816 BGB. anzusehen?
1. Welche Wirkung kommt einem satzungsändernden Beschluß einer Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht vor der Eintragung der Satzungsänderung in das Genossenschaftsregister zu?
2. Über die Wahlen zur Vertreterversammlung einer Genossenschaft.