Wer ist Halter des Kraftwagens, der einem Dritten auf Grund des Reichsleistungsgesetzes zum Gebrauch überlassen ist, aber vom Eigentümer vorübergehend wieder für eigene Zwecke verwendet wird?
1. Ist der Testamentsvollstrecker befugt, die Mitgliedschaftsrechte des Erben auszuüben, der nach dem Gesellschaftsvertrag in die Gesellschafterstellung des Erblassers bei einer offenen Handelsgesellschaft eingetreten ist?
2. Unter welchen Voraussetzungen kann der Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft einen andern Gesellschafter auf Zahlung von Geschäftsgewinnen aus der Gesellschaftskasse in Anspruch nehmen?
3. Zum Anspruch des geschäftsführenden Gesellschafters auf Vergütung für seine Tätigkeit.
Wie waren nach der Verordnung vom 14. Februar 1938 Verträge über die Versicherung von Kraftfahrzeugen auf die Beitragssätze des Einheitstarifs umzustellen?
1. Gegen wen ist nach dem 1. März 1943 im Geltungsbereiche des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs die Klage auf Feststellung der blutmäßigen Abstammung eines unehelichen Kindes zu richten?
2. Zur Frage des Rechtsschutzbedürfnisses für solche Klagen.
Nach welchen Grundsätzen ist bei einer Rauferei unter Jugendlichen, die von dem einen Teile dem anderen aufgenötigt wird, die Haftung des Angreifers für die dem Gegner zugefügten Schäden zu beurteilen? Welche Bedeutung kommt hierbei den bei der Hitlerjugend gepflegten Anschauungen über Jugendertüchtigung und der unter Jugendlichen herrschenden Neigung zu, Zwistigkeiten im Wege des Kampfes auszutragen?
1. Welchen Inhalt hat die Befugnis des Reichsführers der Kassenärztlichen Vereinigung Deutschlands, im Verfahren gegen Ärzte nach § 8 ihrer Satzung die Entscheidungen abzuändern oder aufzuheben?
2. Gilt für solche Verfahren der Grundsatz, daß niemand wegen derselben Tat zweimal verfolgt werden darf?
3. In welcher Weise unterliegt die Maßregelung der Ärzte der Verjährung?
1. Ist bei mangelhafter Ausführung eines Bauauftrags die Wandlungsklage auch dann möglich, wenn das Werk nicht zurückgewährt werden kann? Hat der Unternehmer Anspruch auf Überlassung des Grundstücks, auf dem der Bau errichtet wurde?
2. Welcher Zeitpunkt ist für die Feststellung der Bereicherung und der Nutzungen maßgebend?
3. Haftet der Unternehmer, der das Werk aus Verschulden mangelhaft ausführte, nur auf das Vertrauensinteresse oder darüber hinaus?
Ist § 4 der Verordnung über die Preisüberwachung und die Rechtsfolgen von Preisverstößen im Grundstücksverkehr vom 7. Juli 1942 (RGBl. I S. 451) auch anwendbar, wenn die Beteiligten mit der Beurkundung eines niedrigeren Grundstückskaufpreises als des vereinbarten nur die Ersparung von Steuern bezwecken?
Liegt ein gültiges Nottestament vor, wenn der Bürgermeister in unrichtiger Beurteilung der Sachlage das vorzeitige Ableben des Erblassers besorgt oder zwar für seine Person keine derartige Besorgnis hat, sachlich aber eine solche gerechtfertigt ist?