Kann dem Anspruch des Gesellschafters einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, der auf einem unter Machtmißbrauch zustande gekommenen Gesellschafterbeschlusse beruht, der Einwand unzulässiger Rechtsausübung entgegengehalten werden, obwohl der Beschluß weder nichtig noch angefochten worden ist?
1. Zur Frage der Notwendigkeit der Beschwerdesumme bei Nichtigkeitsfeststellungsklagen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse der Gesellschaften und Genossenschaften und bei einer Zwischenfeststellungswiderklage zu einer vom Erfordernis der Beschwerdesumme befreiten Anfechtungsklage.
2. Zur Nichtigkeit und Anfechtbarkeit von Vertreterwahlen der Genossenschaft.
3. Ist zur Anfechtung ablehnender Beschlüsse einer Haupt- oder Vertreterversammlung ein schutzwürdiges Interesse erforderlich?
Ist die Frage, ob die Aufrechterhaltung oder die Scheidung der Ehe sittlich gerechtfertigt ist, nach § 54 und § 55 Abs. 2 Satz 2 EheG. einheitlich zu beantworten?
1. Verstößt es in jedem Falle gegen die guten Sitten im Wettbewerbe, wenn der geschäftsführende Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft sowie ein Angestellter der Gesellschaft nach ihrem Ausscheiden bei dieser Verhandlungen mit Schriftstellern über Verlagsverträge, die sie bereits namens der Kommanditgesellschaft geführt hatten, fortsetzen und für ein von ihnen gegründetes neues Verlagsunternehmen zum Abschluß bringen?
2. Könnten sie, wenn ihr Verhalten wettbewerblich zu beanstanden wäre, verurteilt werden, die Herausgabe und den Vertrieb der von ihnen auf Grund dieser Verträge verlegten Werke zu unterlassen?
1. Nach welchem Recht ist über Scheidung oder Trennung der Ehe zu erkennen, wenn die Ehegatten Angehörige des Protektorats Böhmen und Mähren, der Mann tschechischer und die Frau deutscher Volkszugehörigkeit sind und die deutsche Gerichtsbarkeit begründet ist?
2. Kann die Scheidung der Ehe nach dem Großdeutschen Eherechte, das Verschulden aber nach dem Recht des Protektorats beurteilt werden?
1. Kann der Ersatzanspruch gegen den Staat wegen Verlustes beschlagnahmter Sachen nur auf Art. 131 WeimVerf. in Verbindung mit § 839 BGB. oder auch auf das öffentlichrechtliche Verwahrungsverhältnis gestützt werden?
2. Kann der auf das öffentlichrechtliche Verwahrungsverhältnis gestützte Ersatzanspruch im ordentlichen Rechtswege verfolgt werden?
3. Steht der Ersatzanspruch aus dem öffentlichrechtlichen Verwahrungsverhältnis dem Eigentümer der beschlagnahmten Sachen zu, auch wenn sich die Beschlagnahmeverfügung nicht gegen ihn richtete?