Ist bei Streitigkeiten über die den Eingepfarrten als solchen obliegende Kirchenbaulast die Kirchengemeinde passiv legitimiert und wird dieselbe hierbei durch den Gemeindekirchenrat vertreten?
Enthält die im §. 12 des Gesetzes vom 24. Mai 1861, betreffend die Erweiterung des Rechtsweges, gegebene Zeitbestimmung für die Klage auf Rückzahlung entrichteter Stempelsteuer eine Verjährungszeit oder eine Ausschließungsfrist?
Unterliegt ein Ehe- und Erbvertrag, welcher privatschriftlich errichtet und dem Gerichte verschlossen zur Aufbewahrung übergeben ist, der Anfechtung wegen Formmangels?
Ist der Anspruch der Ehefrau gegen den Mann, von dem sie sich einseitig entfernt hat, auf Unterhalt außer dem Hause, auch ohne Rücksicht auf ein schwebendes Scheidungsverfahren, dadurch bedingt, daß die Frau durch den Richter ermächtigt worden ist, vom Manne getrennt zu leben?
Regreßanspruch des nach §. 1 des Haftpflichtgesetzes verurteilten Betriebsunternehmers einer Eisenbahn gegen einen Dritten, welcher den Unfall durch sein Verschulden herbeigeführt hat.
1. Steht der Geltendmachung der auf dem Familienbande beruhenden Verpflichtung zur Gewährung des notdürftigen Unterhaltes durch den angeblich Berechtigten der Umstand entgegen, daß der angeblich Berechtigte den notdürftigen Unterhalt auf Kosten des Ortsarmenverbandes bezieht?
2. Bestimmt sich die auf dem Familienbande beruhende Verpflichtung zur Gewährung des Unterhaltes nach dem am Wohnsitze des Berechtigten oder nach dem am Wohnsitze des Verpflichteten geltenden Rechte?