Kann ein Vertrag, wodurch der eine Kontrahent den anderen als Prokuristen engagiert, deshalb angefochten werden, weil der Engagierte dem Prinzipale betrüglich verheimlicht hat, daß er sich in zerrütteten Vermögensverhältnissen befindet?
1. Ist der Anspruch auf Herausgabe der Bereicherung wegen Nachdruckes nach den Landesgesetzen oder ausschließlich nach dem Reichsgesetze vom 11. Juni 1870 zu beurteilen?
2. Findet ein solcher Anspruch nach §. 18 Abs. 6 des Reichsgesetzes vom 11. Juni 1870 auch gegen denjenigen statt, welcher durch einen nicht von ihm selbst, sondern in seinem Namen und für seine Rechnung von einem anderen veranstalteten Nachdruck bereichert ist?
Ist eine Klage auf Feststellung des Inhalts eines formwidrigen Grundstückskaufvertrags zulässig, wenn sie nur als Mittel zur Erreichung der behördlichen Genehmigung des Vertrags dienen soll?
Muß der Pächter, um eine gegen ihn ausgesprochene Kündigung durch Aufrechnung unwirksam zu machen, die Aufrechnung auch dann unverzüglich erklären, wenn er seine Gegenforderung auf eine vom Verpächter gegen ihn begangene arglistige Täuschung stützt?
1. Rechtskraftwirkung von Vorprozeßurteilen, die über Papiermarksummen lauten.
2. Zur Frage der Wahrung der Ausschlußfrist des § 30 des preußischen Gesetzes über die Enteignung von Grundeigentum vom 11. Juni 1874.
Zum Begriff der Sperre und eines Nachteils von ähnlicher Bedeutung im Sinne des § 9 der Verordnung vom 2. November 1923 über den Mißbrauch wirtschaftlicher Machtstellungen.
Macht es für die rückwirkende Kraft eines Beschlusses des Mieteinigungsamtes, durch den es seine frühere Entscheidung über die Höhe der Friedensmiete abändert, einen Unterschied,
1. ob der Abänderungsbeschluß vor oder nach dem Inkrafttreten des Mieterschutzgesetzes vom 1. Juni 1923 ergangen ist,
2. ob der Abänderungsbeschluß sich selbst rückwirkende Kraft beigelegt hat oder nicht?
1. Bleibt die sachliche Zuständigkeit des Landgerichts als Berufungsgerichts bestehen, wenn ein im ersten Rechtszug zur Zuständigkeit des Amtsgerichts gehöriger und dort als unbegründet abgewiesener Klaganspruch im Berufungsverfahren auf eine die sachliche Zuständigkeit des Amtsgerichts übersteigende Summe erweitert wird?
2. Ist innerhalb desselben Landgerichts die Verweisung des Rechtsstreits von einer Berufungskammer an eine erstinstanzliche Kammer zulässig?
3. Liegt in der Stellung eines übereinstimmenden Antrags beider Streitteile in solchem Falle eine zulässige Vereinbarung über die Zuständigkeit des Gerichts?
1. Zur Frage der Beschränkung des Stimmrechts von Aktionären.
2. Welche Wirkungen hat die vertragliche Bindung eines Aktionärs gegenüber der Gesellschaft oder einem andern Aktionär, daß er in einem bestimmten Sinne abzustimmen habe? Kann die sich aus der Verletzung einer solchen Verpflichtung ergebende Schadensersatzpflicht zur Herstellung des ordnungsmäßigen Zustandes (Naturalrestitution) in dem Sinne führen, daß der Aktionär das Abstimmungsergebnis so gegen sich gelten lassen muß, wie es ohne seine Zuwiderhandlung ausgefallen wäre?