Kann der Wechselprotest, wenn der Adressat im Konkurse, in seinem zeitherigen Geschäftslokale, oder muß er in seiner Wohnung erhoben werden? Bedeutung der Beurkundung im Proteste, daß das Geschäftslokal verschlossen gefunden.
Zeitpunkt des Vorbehaltes der Konventionalstrafe bei Annahme verspäteter Lieferung, nach preuß. Recht. Beweislast. -- Kann der Käufer, der wegen Verzugs des Verkäufers vom Vertrage zurücktritt und Schadensersatz wegen Nichterfüllung fordert, daneben die für verzögerte Erfüllung versprochene Konventionalstrafe fordern?
Interpretation eines inkorrekt gefaßten Gesellschaftsvertrages. Bedeutung des Grundsatzes der Widerruflichkeit der Prokura im Verhältnis der Handelsgesellschafter zu einander. Art der Vertretung der Handelsgesellschaft. Kennt das Handelsgesetzbuch die Vertretung eines einzelnen Handelsgesellschafters?
Ist der Gläubiger, dem das Zurückbehaltungsrecht der Artt. 313. 314 H.G.B. zusteht, im Falle des Konkurses des Schuldners nach bisherigem preußischen Konkursrecht auf Verlangen des Konkursverwalters zur Realisierung des Rechtes durch Verkauf der Gegenstände verpflichtet? Verhältnis des Art. 315 H.G.B. zu §. 264 preuß. Konk.-Ordn.
Rechtliche Wirkung des Umstandes, daß eine Aktienkommanditgesellschaft von ihrem Zeichner dessen noch nicht vollgezahlte Aktien in Verkaufskommission genommen, auf die Verpflichtung des Zeichners zur Vollzahlung. Verhältnis des Art. 376 Abs. 3 zu Art. 184 H.G.B.
Inwieweit ist ein Armenverband berechtigt, nach §. 62 des Reichsgesetzes vom 6. Juni 1870 aus eigenem Rechte Ansprüche geltend zu machen, welche einem von ihm unterstützten Armen aus dem Haftpflichtgesetze vom 7. Juni 1871 zustehen?
1. Rechtsverbindlichkeit des Versprechens der lebenslänglichen Versorgung.
2. Solidarhaft der Teilhaber einer Handelsgesellschaft aus einer von einem Socius übernommenen Verbindlichkeit nach gemeinem deutschen Handelsrechte.
3. Vertrag zu Gunsten Dritter. Haftbarkeit des Rechtsnachfolgers einer Firma bei Übernahme des Geschäftes mit allen Passiven für die Geschäftsschulden des früheren Inhabers?
1. Kann der Frachtvertrag als abgeschlossen angenommen werden, obgleich der Frachtbrief noch nicht nach Vorschrift des Eisenbahnbetriebsreglements abgestempelt ist?
2. Inwiefern kann die Klage aus einem nicht darin geltend gemachten rechtlichen Gesichtspunkte, zu dessen Prüfung es noch einer thatsächlichen Aufklärung bedarf, berücksichtigt werden?