1. Ist ein Todesfall, der durch nicht vorauszusehendes Austreten von Kohlenoxydgas aus einem Zimmerofen verursacht worden ist, als Unfall im Sinne des § 2 Abs. I der Allgemeinen Versicherungsbedingungen des Unfallversicherungs-Verbands anzusehen?
2. Trifft auf ihn die Vorschrift im § 2 Abs. II daselbst zu, wonach "Vergiftungen" nicht als Unfälle gelten?
Welchen Einfluß hat die unheilbare Richtigkeit von Generalversammlungsbeschlüssen einer Aktiengesellschaft auf die Rechtsgültigkeit späterer derartiger Beschlüsse?
Begeht ein Ehemann, der tatsächlich in Doppelehe lebt, durch geschlechtlichen Verkehr mit seiner nunmehrigen Frau schon dann einen die Scheidung der früheren Ehe rechtfertigenden Ehebruch, wenn seine Annahme, diese Ehe sei ohne Richterspruch nichtig, auf Fahrlässigkeit beruht, oder liegt ein solcher Ehebruch nur dann vor, wenn er die Rechtsbeständigkeit seiner früheren Ehe kennt?
Geht ein Schaden, der dadurch verursacht worden ist, daß das Schiff infolge nicht gehöriger Beladung nicht seetüchtig war, zu Lasten des Versicherers oder des Versicherungsnehmers?
Über Art und Umfang der Haftung des Verfrachters gegenüber den Befrachtern für die Reisetüchtigkeit des Schiffes und zur Frage der Freizeichnung des Verfrachters von dieser Haftung.
1. Steht der Unterlassungsklage, die ein Verband zur Förderung gewerblicher Interessen (§ 13 UnlWG.) anstrengt, der Umstand entgegen, daß gegen denselben Beklagten schon der durch dessen Wettbewerb unmittelbar Verletzte Klage auf Unterlassung erhoben hat?
2. Wann ist vertragswidrige Rabattgewährung sittenwidrig?
3. Verstößt es gegen die guten Sitten, wenn dem vertragsuntreuen Abnehmer (Wiederverkäufer) für den Fall der Nichteinhaltung der "Markenpreise" Liefersperre angedroht wird?
Unterliegt die Zusage der Verschaffung von Geschäftsanteilen eines Dritten oder ein Garantieversprechen dieses Inhalts der Formvorschrift des § 15 Abs. 4 GmbHG.?
1. Ist der Begriff "Spezialvollmacht" im § 119 Abs. 2 des preußischen Allgemeinen Berggesetzes im Sinne einer Vollmacht zu verstehen?
2. Ist eine derartige "Spezialvollmacht" nach Tarifstelle 19 Abs. 2 des preußischen Stempelsteuergesetzes zu versteuern?
Kann die ohne Kündigungsvorbehalt erfolgte Anstellung eines Reichsbeamten dann wegen Irrtums angefochten werden, wenn der Vorbehalt nur infolge eines Versehens nicht in die Anstellungsurkunde aufgenommen worden ist?