Ist durch §. 32 des Reichsgesetzes vom 6. Februar 1875 für die Klagen auf richterliche Ergänzung der elterlichen Einwilligung zur Eheschließung der Prozeßweg vorgeschrieben?
1. Findet §. 70 Abs. 3 G.V.G. auf Gebühren für Geschäfte der freiwilligen Gerichtsbarkeit im Großherzogtume Baden Anwendung?
2. Genießen dieselben das in §. 54 Ziff. 2 K.O. bezeichnete Vorrecht?
Hat ein auf einem bayerischen Staatsbahnhofe durch einen Eisenbahnunfall im Dienste verunglückter bayerischer Postbediensteter, welcher nach den Unfallversicherungsgesetzen entschädigungsberechtigt ist, weitergehende Entschädigungsansprüche gegen den bayerischen Eisenbahnfiskus?
Hat ein auf einem bayerischen Staatsbahnhofe durch einen Eisenbahnunfall im Dienste verunglückter bayerischer Postbediensteter, welcher nach den Unfallversicherungsgesetzen entschädigungsberechtigt ist, weitergehende Entschädigungsansprüche gegen den bayerischen Eisenbahnfiskus?
Worin besteht in dem Falle des Art. 376 Abs. 3 H.G.B. das nach §. 7 Abs. 3 des Gesetzes, betreffend die Erhebung von Reichsstempelabgaben, vom 1. Juli 1881/29. Mai 1885 (R.G.Bl. von 1885 S. 179) abgabepflichtige Abwickelungsgeschäft zwischen dem Kommissionär und dem Kommittenten?
Läßt sich die Unterbeteiligung an einem behufs Emission von Wertpapieren gebildeten Konsortium als bedingtes Anschaffungsgeschäft im Sinne des §. 7 des Reichsstempelgesetzes vom 29. Mai 1885 und der Nr. 4 A² des Tarifes dazu ansehen?
Ist, wer eine patentierte Erfindung unberechtigt benutzt, dem Patentinhaber, welcher gegen ihn auf Einstellung der Benutzung und Entschädigung klagt auch für die während des Prozesses fortgesetzte Benutzung nur dann entschädigungspflichtig, wenn er dabei das Patent wissentlich verletzt hat?
In welcher Hinsicht ist durch das Unfallversicherungsgesetz vom 6. Juli 1884 und die daran sich schließenden Erweiterungsgesetze der Rechtsweg ausgeschlossen?