Hat ein unfallversicherter Speditionsarbeiter, welcher bei Verrichtung seines Dienstes von einem Eisenbahnunfalle betroffen wurde, Ersatzansprüche an den Betriebsunternehmer der Eisenbahn?
1. Gehören laufende Mietzinsen, welche der Konkursverwalter von den Mietern eines dem Gemeinschuldner gehörigen und von einem Hypothekengläubiger zur Zwangsversteigerung, aber nicht zur Zwangsverwaltung gebrachten Grundstückes erhoben hat, nach preußischem Allgem. Landrechte zur Konkursmasse, oder steht den absonderungsberechtigten Gläubigern ein Vorrecht auf dieselben zu?
2. Kann die Konkursmasse die von dem Verwalter zu Unrecht an absonderungsberechtigte Gläubiger auf deren Forderungen gezahlten Beträge zurückfordern?
1. Sind nach der "Anmerkung" zur Tarifnummer 4B des Reichsstempelgesetzes vom 29. Mai 1885 die dort bezeichneten Geschäfte nur von der Besteuerung nach der Tarifnummer 4B oder von jeder Besteuerung befreit?
2. Was sind "Mengen von Sachen oder Waren" im Sinne der Anmerkung?
Darf ein Dampfschiff auch bei dichtem Nebel seine Maschine so stark gebrauchen, daß es seine Steuerfähigkeit nicht verliert, oder muß es unter Umständen die Fahrt gänzlich einstellen?
Begriff des Eigentumsinteresses im Sinne der Seeversicherung. Erlischt das Eigentumsinteresse des Absenders von Gütern durch den bloßen Verkauf derselben auch dann, wenn derselbe inhalts des Vertrages die Disposition über die Güter nur aufheben will und soll gegen Auslieferung der ihm über den Kaufpreis zu gewährenden Accepte einer Bank? Angebliche Kollusion zwischen Verkäufer und Käufer. Auslegung der Versicherungsklausel: "Etwaiger Ristorno geschieht franko"?
Umfang der Haftung des Pächters einer öffentlichen Fähre für Leben und Gesundheit seiner Fahrgäste? Rechtliche Natur des durch die Benutzung eines Fährbotes abgeschlossenen Vertrages? Nichtvorhängen einer vor dem Eingange in den Maschinenraum eines Fährdampfers angebrachten Sperrkette?
1. Wer trägt nach Art. 325 H.G.B. die Gefahr des Trausportes einer Geldsendung durch die Post, wenn ein auswärtiger Kunde einem Bankier unaufgefordert Geld übersendet oder überweist in der ausgesprochenen Absicht, für den Betrag desselben durch den Bankier Wertpapiere zu kaufen, und in der ausgesprochenen Erwartung, daß ihm das Geld einstweilen verzinst werde, er dann aber später den Bankier beauftragt, ihm das Geld durch die Post zu übersenden? Ist ein Handelsgebrauch im Sinne des Art. 1 H.G.B. anzuerkennen, nach welchem sich ein besonderes Rechtsgeschäft (sog. Bankdepositengeschäft) gebildet hat, vermöge dessen u. a. der Einzahler das Geld am Einzahlungsorte abzuholen hat?
2. Genügt der Bankier, welcher den Auftrag übernimmt, Geld durch die Post zu übersenden, der ihm daraus erwachsenden Verpflichtung schon dadurch, daß er das Geld zu diesem Zwecke einem erprobten Kassenboten übergiebt und eine Postquittung vorlegt, nach welcher ein Brief mit dem entsprechenden deklarierten Werte der Post eingeliefert ist? Gewichtsvermerk der Post auf dem Briefe und sonstige in Betracht kommende Beweismomente.
3. Anspruch des Einzahlers des Geldes auf Verzinsung in dem unter 1. bezeichneten Falle?
1. Hindert die vor Eröffnung des Konkurses erfolgte Realisierung eines nach §. 23 Ziff. 2 K.O. anfechtbaren Pfandrechtes die Anfechtung des Pfandrechtes aus der gedachten Vorschrift?
2. Darf gegen den Anfechtungsbeklagten die Kenntnis der Zahlungseinstellung des Schuldners schon aus dem Grunde angenommen werden, weil demselben die Thatsachen bekannt gewesen sind, aus welchen der Richter auf Zahlungseinstellung schließt?
Bildliche Darstellung mit Genehmigung ihres Urhebers als Plakatvignette verwendet. Unter welchen Voraussetzungen ist dieselbe gegen unbefugte Nachbildung geschützt?