Kann die Ehefrau unter besonderen Umständen Gewährung von Unterhalt verlangen, obgleich sie sich von dem Manne getrennt hat, und ein Ehescheidungsgrund nicht vorliegt?
Ist die Befugnis der Ehefrau, die Rückkehr in die eheliche Wohnung zu verweigern, bloß auf solche Fälle beschränkt, in welchen ihre persönliche Sicherheit dort gefährdet ist?
Kann unter Umständen auch hochgradige Trunksucht des Ehemannes die Ehefrau berechtigen, die Rückkehr in die eheliche Wohnung zu verweigern?
1. Inwieweit ist die Klage auf Bestellung einer cautio damni infecti durch das Vorhandensein einer anderen Klage auf Ersatz des vom Kläger befürchteten Schadens ausgeschlossen?
2. Können die Anlieger einer Eisenbahn bei Veränderung (Höherlegung 2c) des Eisenbahndammes mit der actio negatoria Ersatz des dadurch entstehenden Schadens fordern?
1. Begründet das Verbot der Rückgabe der Dos während bestehender Ehe die Richtigkeit oder die Anfechtbarkeit des Rechtsaktes?
2. Ausnahmen von diesem Verbote.
1. Sind unter den Grundgerechtigkeiten des §. 12 des preußischen Eigentumserwerbsgesetzes vom 5. Mai 1872 nur römischrechtliche Prädialservituten zu verstehen?
2. Gemeinrechtliche Prädialservituten zu Gunsten eines auf dem herrschenden Grundstücke betriebenen Gewerbes.
Ist die Widerruflichkeit der Vollmachten nach gemeinem deutschen Rechte eine Prohibitivnorm in dem Sinne, daß der einheimische Richter abweichende Bestimmungen eines fremden Rechtes nicht zur Anwendung bringen darf?
Kommt bei Bemessung der Unterhaltspflicht des Ehemannes für die Zeit der Trennung von Tisch und Bett der Umstand, daß die zu alimentierende Ehefrau eigenes, nicht in die Ehe eingebrachtes Vermögen besitzt, in Betracht?
1. Kann mit dem Interdikte zum Schutze eines öffentlichen Flusses Schadensersatz gefordert werden?
2. Setzt die Klage auf Schadensersatz ein Verschulden des Beklagten voraus?
3. Wieweit kann der Schadensersatzanspruch durch selbständige Klage verfolgt werden?