Annahme einer von einem Agenten ohne Nennung des Verkäufers übermittelten Verkaufsofferte unter der Bedingung, daß der Verkäufer ein "prima" Ablader sein müsse. Wird dadurch das Geschäft bereits perfekt, oder ist seine Perfektion bedingt? Materielle Bedeutung der Bedingung.
Voraussetzungen der Wechselvindikation gegen den wechselrechtlich und gegen den civilrechtlich legitimierten Wechselbesitzer. Unter welchen Voraussetzungen kann der Wechselbesitzer, dem die Wechselforderung unter Übergabe des Wechsels von dem wechselrechtlich Legitimierten cediert worden, von dem wahren Eigentümer zur Herausgabe des Wechsels angehalten werden?
1. Abhängigkeitspatent und teilweise nichtiges Patent. 2. Fällt die Erteilung eines Abhängigkeitspatentes unter die Bestimmung des § 3 des Patentgesetzes vom 7. April 1891 "Erteilung eines Patentes in entsprechender Beschränkung", und ist der Civilprozeßrichter im Patentverletzungsprozesse an die vom Patentamte bei der Erteilung ausgesprochene Auffassung gebunden?
3. Ist das Patentamt zuständig, im Nichtigkeitsverfahren auf Abhängigkeit eines Patentes zu erkennen?
4. Verhältnis der Begründung des Gesetzentwurfes und des Berichtes einer Kommission des Reichstages zum Gesetzestexte.
Steht der Anspruch auf Einräumung des Mitbesitzes zu einer Quote zu dem Anspruche auf Herausgabe der Sache in dem Verhältnisse eines Teiles zum Ganzen?
1. Ist die Zuwendung von Geld oder Geldeswert oder die Übernahme der Verbindlichkeit zu einer solchen, wenn sie zu dem Zwecke geschieht, damit der Empfänger das Empfangene zu einer Verbesserung seines eigenen Hauses verwende, notwendig als eine Beschenkung des Empfängers aufzufassen?
2. Falls eine solche Beschenkung darin liegt, und diese sich unter Ehegatten ereignet hat, wie ist dann der Gegenstand der ungültigen Schenkung abzugrenzen?
Haftet derjenige, welcher durch Vertrag die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges übernommen hat, für das Verschulden der von ihm verwendeten Gehilfen?
Inwieweit liegt einem wegen böslicher Verlassung auf Scheidung klagenden Ehegatten, wenn an und für sich die bösliche Verlassung feststeht, noch der Nachweis anderweitiger Klagevoraussetzungen, bezw. die Ableistung von Eiden ob?