Fällt ein Kaufvertrag über Waldbäume zum Zwecke des Abholzens unter die Bestimmung der Anmerkung zu II B des Tarifes zum Reichsstempelgesetze vom 29. Mai 1885?
Findet die Vermutung des Art. 274 Abs. 1 H.G.B. auf einen Vertrag Anwendung, durch welchen ein Kaufmann auf eine verfallene Konventionalstrafe verzichtet hat? Wird die Vermutung dadurch ausgeschlossen, daß der Anspruch auf die Konventionalstrafe aus einem Vertrage über unbewegliche Sachen herrührt?
Kann der Socius einer offenen Handelsgesellschaft, welcher zugleich Gläubiger derselben ist, während der Liquidation gegen den Liquidator unbeschränkt auf Zahlung seiner Forderung klagen?
1. Wann beginnt der Zahlungsverzug des Käufers, wenn die Lieferung nach einer von ihm zu bewirkenden Spezifikation zu geschehen hat?
2. Folgt daraus, daß nach preußischem Rechte dem Verkäufer ein Klagerecht auf Abnahme und Spezifikation zusteht, daß derselbe nicht berechtigt ist, an Stelle des säumigen Käufers die Spezifikation selbst vorzunehmen?
Ist die von einem Nichtkaufmanne einem Kaufmanne in dessen Handelsgewerbe geleistete Bürgschaft ein Handelsgeschäft? Steht einem solchen Bürgen die Einrede der Vorausklage nicht zu?
Begriff des Wohnsitzes im Sinne des Reichsgesetzes vom 13. Mai 1870 wegen Beseitigung der Doppelbesteuerung. Ob identisch mit dem gemeinrechtlichen Begriffe des Wohnsitzes?
1. Findet die Vorschrift des Art. 149 H.G.B., daß die Verjährung auch gegen Minderjährige laufe, Anwendung auf die durch das Reichsgesetz vom 18. Juli 1884 (vgl. Artt. 204. 213 b. 226 und 241 H.G.B.) eingeführte fünfjährige Verjährung von Ansprüchen gegen Vorstände, Aufsichtsratsmitglieder und Liquidatoren von Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien?
2. Darf der Richter von Amts wegen den aus der Minderjährigkeit sich ergebenden Einwand gegen eine Klageverjährung berücksichtigen?
Bestimmt sich der Anspruch des verarmten Schenkers auf die Kompetenz von Sechs vom Hundert des Wertes der geschenkten Sache nach dem Werte zur Zeit der Schenkung oder nach dem höheren Werte zur Zeit der Geltendmachung des Anspruches auf die Kompetenz?
Ist für den Entschädigungsanspruch der an einer unbebauten Straße angrenzenden Eigentümer, welche der an die polizeiliche Bauerlaubnis geknüpften Auflage folgend den in die Fluchtlinie fallenden Teil ihres Grundstückes freigelegt haben, der Rechtsweg zulässig?