Unter welchen Voraussetzungen kann während des Bestehens der Gütergemeinschaft eine Klage gegen die Ehefrau mit dem Antrage auf "Zahlung bei Vermeidung der Zwangsvollstreckung in ihr nicht zur Gütergemeinschaft gehöriges Vermögen" erhoben werden?
Geht der Abfindungsanspruch des geschiedenen Ehegatten gegen den im Ehescheidungsurteile für den schuldigen Teil erklärten Ehegatten auf die Erben des unschuldigen Teiles über?
1. Findet die im §. 6 des preußischen Ausführungsgesetzes zur deutschen Civilprozeßordnung vorgeschriebene entsprechende Anwendung des §. 5 dieses Gesetzes auch auf den Untersagungsbefehl des §. 675 A.L.R. II. 1 Anwendung?
2. Wem muß dieser von dem Prozeßgerichte während der anhängigen Ehescheidungsklage erlassene Befehl zugestellt werden?
Mit welcher Wirkung können bei ländlichen Gutsüberlassungen von Ascendenten an Descendenten Geldabfindungen, Altenteile oder andere Vermögensvorteile für nicht zugezogene Descendenten, Ascendenten oder Ehegatten - und zwar gegenwärtige oder zukünftige Descendenten oder Ehegatten - ausbedungen werden?
Wirkung eines im Wege der einstweiligen Verfügung zu einer Hypothek eingetragenen Vermerkes, daß die Post wegen vollstreckbarer Forderungen angefochten werde, gegenüber weiteren Anfechtungen und späteren Pfändungen und Überweisungen der Post, insbesondere für den Fall, wo zugleich mit dem ersten Anfechtungsvermerke eine Arrestvormerkung zur Sicherung der Forderung des anfechtenden Gläubigers eingetragen ist.
1. Gehen die Rechte der Kirchengemeinde gegen den Patron durch Nichtgebrauch verloren?
2. Erlöschen die Verpflichtungen des Patrones der Gemeinde gegenüber durch Ersitzung der Freiheit von denselben?
Kann im Falle einer fideikommissarischen Substitution auf den Überrest der Vorerbe über die Substanz des Nachlasses durch belohnende Schenkungen gültig verfügen?
Bildet die dem Beschlusse eines Zwangsvergleiches im Konkurse über das Gesellschaftsvermögen einer offenen Handelsgesellschaft vorausgegangene Zusage eines vor der Konkurseröffnung aus der Gesellschaft ausgeschiedenen Teilhabers derselben an einen Gläubiger der Gesellschaft, diesem bezüglich einer Forderung, welche aus der Zeit der Teilhaberschaft des nun ausgeschiedenen Teilhabers stammt, den durch den Zwangsvergleich nicht gedeckten Betrag ersetzen zu wollen, ein nach §. 168 K.O. nichtiges Abkommen? Findet insbesondere §. 200 Abs. 2 K.O. auf Personen Anwendung, welche vor der Eröffnung des Konkurses über das Gesellschaftsvermögen einer Handelsgesellschaft aus der Gesellschaft, welcher sie als persönlich haftende Gesellschafter angehörten, ausgeschieden sind?
1. Was ist unter "entgeltlichen Verträgen" im Sinne des §. 24 Ziff. 2 K.O. sowie des §. 3 Ziff. 2 des Anfechtungsgesetzes zu verstehen?
2. Kann im Konkursverfahren an Lebensversicherungspolicen ein Zurückbehaltungsrecht auf Grund des Art. 313 H.G.B. oder einer Vertragsbestimmung geltend gemacht werden?