1. In welchem Umfange ist der Erwerber (oder Pfandnehmer) von Inhaberpapieren verpflichtet, die Befugnis des Veräußerers zur Verfügung über die Papiere zu prüfen?
2. Nach welchem Rechte ist die Einrede des redlichen Erwerbes der Papiere zu beurteilen?
Findet die Vorschrift des §. 158 A.L.R. I. 14, nach welcher es einer ausdrücklichen Erlassung der Rechnungslegung gleich zu achten ist, wenn der Geschäftsherr dem Verwalter eine Rechnung abzufordern durch fünf Jahre vernachlässigt hat, auch auf die väterliche und vormundschaftliche Verwaltung Anwendung?
Findet die Vorschrift des §. 158 A.L.R. I. 14, nach welcher es einer ausdrücklichen Erlassung der Rechnungslegung gleich zu achten ist, wenn der Geschäftsherr dem Verwalter eine Rechnung abzufordern durch fünf Jahre vernachlässigt hat, auch auf die väterliche und vormundschaftliche Verwaltung Anwendung?
Muß der auf Grund einer Auflassung eingetragene Eigentümer eine von dem vorigen Eigentümer bewilligte oder gegen diesen erwirkte Eintragung gegen sich gelten lassen, welche schon vor der Auflassung beantragt war, aber erst nach dieser, jedoch vor Eintragung des Eigentumsüberganges verfügt und ausgeführt worden ist?
Ist der zur Ermittelung der unbekannten Erben bestellte, im Besitze des Nachlasses sich befindende Pfleger gegenüber der Klage der Erbprätendenten auf Ausantwortung des Nachlasses passiv legitimiert?
Dürfen die einer Partei rechtskräftig auferlegten und bereits zum Ansatz gebrachten Gerichtsgebühren auf Grund des §. 6 des Gerichtskostengesetzes vom 18. Juni 1878 niedergeschlagen werden?
Ist es statthaft, daß der Gemeinschuldner dem Konkursverwalter in einem Rechtsstreite, welchen der letztere betreffs Feststellung einer Forderung gegen die Masse führt, als Nebenintervenient beitrete?