Kann im Urkundenprozesse nach dem Systeme der deutschen Civilprozeßordnung die dem Beklagten in mangelhafter Fassung zugestellte Wechselurkunde durch Produktion des vollständigen Originals in zweiter Instanz ergänzt werden, nachdem der Beklagte den Mangel in erster Instanz gerügt hat?
1. Inwieweit sind die zur Begründung des Gerichtsstandes nötigen Thatsachen von dem Kläger zu beweisen?
2. Wird der Gerichtsstand des Vermögens (§. 24 C.P.O.) durch eine Forderung des Beklagten begründet, welche nicht vorhanden sein kann, wenn die Klagansprüche bestehen?
3. "Streitige Verpflichtung" im Sinne des §. 29 der C.P.O. bei Klagen auf Entschädigung wegen Nichterfüllung eines Vertrages.
Findet der §. 23 C.P.O. Anwendung, wenn eine Versicherungs-Gesellschaft auf Gegenseitigkeit gegen einen bei ihr Versicherten auf Zahlung der Prämie klagt?
1. Anfechtung einer vor Eröffnung des Konkurs-Verfahrens vollzogenen Arrest-Pfändung.
2. Zulässigkeit der Eides-Zuschiebung über die Handlung eines Dritten?
Findet nach §. 509 Ziff. 1 C.P.O. die Revision ohne Rücksicht auf den Wert des Beschwerdegegenstandes statt, gleichviel, ob das Oberlandesgericht den Rechtsweg ausgeschlossen oder zugelassen, das Erkenntnis erster Instanz bestätigt oder abgeändert hat?
Ist bei Zurückweisung der Revisionsbeschwerde wegen angeblicher Unzulässigkeit des Rechtsweges auf die Beschwerde in der Hauptsache einzugehen, wenn deren Gegenstand den Betrag von 1500 Mark nicht übersteigt?
Kann die Revision auf Verletzung des gemeinen deutschen Rechtes, insbesondere deutschrechtlicher Grundsätze, über die eheliche Errungenschaftsgemeinschaft gestützt werden?
Kann die Entscheidung, ob ein im Korrespondenzwege abgeschlossener Vertrag einen Lieferungsvertrag oder eine Einkaufskommission enthalte, mit der Revision angefochten werden?