Über die Haftung einer Gemeinde gegenüber einer Krankenkasse, die gemäß § 404 RVO. den Gemeindevorstand mit den Geschäften einer von ihr eingerichteten Zahlstelle betraut hat, wenn ein von jenem in der Zahlstelle beschäftigter Dritter dort eingegangene Kassenbeiträge veruntreut?
Kann gegen eine Versicherungsunternehmung ohne Zuziehung oder Zustimmung des ihr bestellten Treuhänders auf Feststellung des Nichtbestehens eines zu ihrem Aufwertungsstock gehörenden Aufwertungsanspruchs oder auf Bewilligung der Löschung eines im Grundbuch zur Sicherung eines solchen Anspruchs eingetragenen Widerspruchs geklagt werden?
1. Muß die Rüge der vorschriftswidrigen Besetzung des Gerichts als Verfahrensrüge innerhalb der Revisionsbegründungsfrist vorgebracht werden?
2. Kann, wenn die Revisionsbegründungsfrist gewahrt ist, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung rechtzeitigen Vorbringens einer verfahrensrechtlichen Rüge erteilt werden?
1. Ist der Rechtsweg zulässig für Ansprüche, die von einem aus Elsaß-Lothringen vertriebenen Deutschen wegen der Liquidierung seines Eigentums durch Frankreich auf Grund der Art. 74, 297i des Versailler Vertrags gegen das Deutsche Reich erhoben werden?
2. Sind solche Ansprüche rechtlich anzuerkennen?
Kann der Dauerangestellte einer preußischen Stadtgemeinde, der anfänglich mit der Aufhebung seines Dienstverhältnisses einverstanden war, nachträglich geltend machen, die Aufhebung sei unwirksam, da die Erklärungen der Stadtgemeinde nicht in der durch § 56 Nr. 8 der Städteordnung für die östlichen Provinzen vom 30. Mai 1853 (GS. S. 261) vorgeschriebenen Form abgegeben seien?
1. Verstößt die Anerkennung eines in der Russischen Sozialistischen Föderativen Sowjet-Republik ergangenen Ehescheidungsurteils gegen die guten Sitten oder gegen den Zweck eines deutschen Gesetzes?
2. Ist die Gegenseitigkeit verbürgt?
1. Ist der Notar durch § 171 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit gehindert, eine ihm selbst erteilte Vollmacht zu beurkunden?
2. Kann die Vorschrift des § 1829 Abs. 1 Satz 2 BGB. durch Parteivereinbarung außer Kraft gesetzt werden?
3. Zur Einwilligung der Eltern in die Kindesannahme gemäß §§ 1747, 1748 BGB.