1. Findet Art. 306 Abs. 1 H.G.B. dann Anwendung, wenn bewegliche Sachen durch constitutum possessorium unter der Verabredung in den Besitz des redlichen Erwerbers übergegangen sind, daß der letztere jederzeit berechtigt sein solle, sich auch körperlich ihrer zu bemächtigen, und wenn er dies sodann gethan hat?
2. Steht der Anspruch auf Einräumung des Mitbesitzes zu einer Quote zu dem Anspruche auf Herausgabe der Sache in dem Verhältnisse eines Teiles zum Ganzen?
Vereinigung zur gemeinschaftlichen Herausgabe einer Zeitschrift. Besteht, wenn einer der beiden Herausgeber stirbt, ein Miteigentum seiner Erben an der Zeitschrift?
1. Inwiefern ist der Rechtsweg über die Frage ausgeschlossen, ob ein von der Berufsgenossenschaft eingeforderter Beitrag zur Unfallversicherung (§§ 71-74 des Reichsgesetzes vom 6. Juli 1884) noch rückständig oder bereits früher getilgt ist?
2. Zur Auslegung des § 9 des preußischen Gesetzes vom 24. Mai 1861 (G.S. S. 241).
Darf ein Fusionsvertrag (Art. 215 Abs. 4 H.G.B.) zugleich dem Reichsstempel für Anschaffungsgeschäfte (Ziff. 4 A2 des Tarifes zum Reichsstempelgesetze vom 29. Mai 1885) und einem landesgesetzlich bestehenden Stempel für Kaufverträge unterworfen werden?
Stehen dem Vorsteher einer einzelnen Provinzialanstalt in Preußen (Kommissar) nach § 99 der Provinzialordnung vom 29. Juni 1875/22. März 1881 die Befugnisse des Landesdirektors innerhalb seines Geschäftsbereiches zu? Können ihm dieselben durch Beschluß des Provinzialausschusses beigelegt werden?
1. Haftet der Sohn, welcher Erbe des Vaters nicht geworden, aber das von demselben hinterlassene Lehngut angenommen hat, nach preußischem Allgemeinen Landrechte für die Allodialschulden des Vaters mit den von ihm gezogenen Früchten des Lehngutes?
2. Konkurriert neben dem Gläubiger der Sohn mit seinen eigenen Forderungen an den Nachlaß des Vaters in der Aufrechnung der gezogenen und noch zu ziehenden Früchte?
3. Wie wird dem Lehnsbesitzer die Lehnskompetenz gewahrt?
4. Stehen dem Sohne noch Einwendungen zu, nachdem die Forderungen dem Vater gegenüber festgestellt sind?