Sind bei Berechnung der Revisionssumme die Protestkosten nebst Provision und Porto zu berücksichtigen, welche der die Wechsel im Regreßwege einlösende Indossant an seinen Nachmann neben der Wechselsumme hat zahlen müssen?
1. Beschwerde gegen den vom Berufungsgerichte in einer Ehescheidungssache erlassenen Beschluß, durch den im Verhandlungstermine eine sachliche Entscheidung über den von der Berufungsklägerin gestellten Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen Versäumung der Berufungsfrist und über die gleichzeitig nachgeholte Berufung abgelehnt worden ist, weil die öffentliche Zustellung der Ladung an den Prozeßgegner nicht ordnungsmäßig erfolgt sei.
2. Erfordert die öffentliche Zustellung, daß der Aushang durch den Gerichtsschreiber des Prozeßgerichtes persönlich bewirkt wird? Kann der Beweis der erfolgten Anheftung nur durch eine Bescheinigung des Gerichtsschreibers geführt werden?
Wiederaufnahme des durch rechtskräftiges Endurteil geschlossenen Verfahrens.
Bedeutung des Restitutionsgrundes, welcher darauf beruht, daß die Partei eine Urkunde zu benutzen in den Stand gesetzt wird, die eine ihr günstigere Entscheidung herbeigeführt haben würde.
Liegt eine Rechtsstreitigkeit im Sinne des § 509 Ziff. 2 C.P.O. vor, wenn ein Gerichtsvollzieher, welchem ein Wechsel zur Präsentation und Protesterhebung übergeben worden ist, nach der Pensionierung auf Herausgabe des Wechsels belangt wird?
Rechtliche Bedeutung der Nomination seitens des auf Herausgabe belangten Verwahrers an denjenigen, von dem er die Sachen in Verwahrung erhalten hat, wenn letzterer den Prozeß nicht übernimmt.
Kommt § 4 Satz 2 C.P.O. auch hinsichtlich rückständiger Zinsen zur Anwendung, welche der Kläger zum Kapitale geschlagen hat, und von denen er vom Tage der Klage an weitere Zinsen verlangt?
Ist, wenn die Entscheidung über einen auf § 773 Abss. 1. 2 C.P.O. gestützten Antrag des Gläubigers in den Formen eines Urteiles erlassen ist, die Berufung das zulässige Rechtsmittel?