1. Sind im Falle des Konkurses einer Aktiengesellschaft oder einer Kommanditgesellschaft auf Aktien Schadensersatzansprüche einzelner Gläubiger gegen die Mitglieder des Vorstandes, bezw. des Aufsichtsrates über die in Art. 204 Abs. 3, Art. 226 Abs. 3 und Art. 241 Abs. 4 H.G.B. vorgesehenen Fälle hinaus als rechtlich möglich anzuerkennen?
2. Können die Mitglieder des Aufsichtsrates einer Kommanditgesellschaft auf Aktien für eine einem Gläubiger schädlich gewordene Fortsetzung des Geschäftsbetriebes von jenem verantwortlich gemacht werden?
Kann im Anfechtungsprozesse der Beklagte den Kläger auf eine dem Schuldner angeblich gegen ihn zustehende Forderung als ein im Vermögen des Schuldners befindliches Exekutionsobjekt verweisen?
1. Findet die Vorschrift des Art. 215d Abs. 1 H.G.B. auch auf Pfandbestellungen zu Gunsten einer vor dem Inkrafttreten des Gesetzes vom 18. Juli 1884 gegründeten Aktiengesellschaft Anwendung?
2. Gehören zu Wertpapieren im Sinne des Art. 313 H.G.B. auch solche Aktien und Interimsscheine, deren Abertragung nach dem Statute an die Einwilligung der Gesellschaft gebunden ist?
Welchen Einfluß hat auf einen zwischen den Parteien selbst abgeschlossenen Vertrag ein mit dem Vertragsinhalte in Widerspruch stehendes Übereinkommen zwischen der einen Partei und dem Agenten der anderen? Liegt Lieferungsverzug vor, wenn der Lieferungspflichtige deshalb nicht liefert, weil Meinungsverschiedenheit der Kontrahenten über die maßgebenden Vertragsbedingungen besteht.?
Unter welchen Voraussetzungen kann eine Hypothek ohne gleichzeitige Übertragung der durch sie gesicherten persönlichen Verbindlichkeit rechtswirksam abgetreten werden?
Ist gegen den in den §§ 1123 flg. A.L.R. I. 11 dem verarmten Schenker gegebenen Anspruch auf eine jährliche Rente von sechs vom Hundert des Wertes der geschenkten Sache die Einrede der Aufrechnung auf Grund des § 366 A.L.R. I. 16 ausgeschlossen?
Constitutum possessorium. Können Substanzteile einer Sache ohne thatsächliche Lösung dieser Verbindung Gegenstand des Sonderbesitzes sein oder in den Besitz eines anderen als des Besitzers der Hauptsache übergehen?
Inwiefern ist der Vermieter dem Mieter gegenüber verpflichtet, die diesem im Falle der Enteignung gebührende Entschädigung im Enteignungsverfahren für ihn in Ansatz zu bringen?
Ist der Erbe berechtigt, eine von seinem Erblasser außergerichtlich geschlossene, durch die Übergabe vollzogene Schenkung von Todes wegen innerhalb sechs Monaten nach der Übergabe des geschenkten Gegenstandes zu widerrufen?