1. Klage des berechtigten Inhabers einer Firma auf Unterlassung der weiteren Führung einer ohne Recht geführten, nur unerheblich abweichenden Firma und auf Löschung derselben im Handelsregister.
2. In welchem Sinne ist es für den Begriff der offenen Handelsgesellschaft wesentlich, bezw. unwesentlich, daß der betreffende Handelsbetrieb nicht nur im gemeinsamen Namen, sondern auch für gemeinsame Rechnung der Gesellschafter vor sich gehe?
3. Zur Lehre von der Gesetzesumgehung.
Kann der Anspruch des Aktionärs auf die durch Generalversammlungsbeschluß festgesetzte Dividende durch einen späteren Beschluß der Generalversammlung aufgehoben werden, und bedarf es zur Erhaltung und Durchführung des Anspruches der Anfechtung und Beseitigung des späteren Beschlusses?
Muß der Aktionär, der in der Generalversammlung gegen einen Beschluß Widerspruch erhoben hat und den Beschluß ansicht, bei Erhebung der Klage alle Aktien, mit denen er in der Generalversammlung gestimmt hat, hinterlegen, oder genügt die Hinterlegung einer einzigen Aktie oder doch der Aktien, die ihm zur Zeit der Generalversammlung eigentümlich gehört haben, wenn ihm die übrigen Aktien nur zum Zwecke der Ausübung des Stimmrechtes übergeben waren?
Kann die bei Anfechtung von Beschlüssen der Generalversammlung einer Aktiengesellschaft auf Verlangen der Gesellschaft zu leistende Sicherheit auch ganz oder teilweise mit den bei der Klagerhebung vom Kläger hinterlegten Aktien geleistet werden?
1. Ist Voraussetzung der Klage auf Rückforderung ohne Beitreibung gezahlter Reichsstempelabgaben ein spätestens bei der Zahlung gemachter Vorbehalt?
2. Nähere Bestimmung der Frage, unter welchen Voraussetzungen Aktien durch einen Stempelaufdruck im Rechtssinne zu neuen Aktien werden und deshalb von neuem der Urkundenstempelpflicht nach dem Reichsstempelgesetze unterliegen.
Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte und der Verwaltungsgerichte bei Streitigkeiten zwischen einer Ortskrankenkasse und einem Arbeitgeber über dessen Verpflichtung zur Leistung von Beiträgen.
Zusammenlegung von Aktien und Maßregeln zur Durchführung der Zusammenlegung. Kann durch Generalversammlungsbeschluß die Einziehung nicht rechtzeitig eingelieferter Aktien ohne Entschädigung der Eigentümer angeordnet werden?
1. Ist der Anspruch der Kommanditgesellschaft auf die versprochene und im Handelsregister eingetragene Bareinlage des Kommanditisten im Falle des Konkurses der Gesellschaft ein Anspruch der Konkursmasse, der ohne Rücksicht auf Abreden zwischen dem Kommanditisten und der Gesellschaft über die Art der Berichtigung der Einlage von dem Verwalter geltend gemacht werden kann?
2. Kann der Kommanditist gegen diesen Anspruch mit einer vor der Konkurseröffnung gegen die Gesellschaft erworbenen Forderung aufrechnen?